Oft bekommt man bei Erbschaftsfragen den Tipp, Immobilien, deren Eigentümer man ist, schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Steuerliche Vorteile machen dies sinnvoll. Doch stimmt das so?
Generell sollte man Vermögensüberschreibungen auf die nächste Generation nicht ausschließlich unter steuerlichen Aspekten betrachten.
Bei einer geplanten Schenkung von Immobilien an die nächste Generation im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge bleibt zu prüfen, ob dies eine sinnvolle Maßnahme ist.
Eine Übertragung von fremdvermieteten Immobilien kann dann eine sinnvolle Maßnahme sein, wenn Eltern ihren Kindern z.B. bereits im Vorfeld Vermögen für deren Existenzsicherung zuwenden wollen oder sich nicht mehr selbst um die Verwaltung ihrer Immobilien kümmern möchten. Eine Übertragung von Immobilien noch zu Lebzeiten hat einen entscheidenden Vorteil: der Steuerfreibetrag bei der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer entsteht alle zehn Jahre neu. D.h. es können alle zehn Jahre Immobilien, mit einer bestimmten Höchstgrenze, steuerfrei auf die Kinder übertragen werden. Dadurch kann man eine gezielte und stufenweise Übertragung von Vermögen vornehmen und Erbschaftsteuersparen. Hierfür ist jedoch eine längerfristige Planung nötig.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Übertragung unter Zurückbehaltung eines Nießbrauches vorzunehmen. Das heißt, dass die Kinder bereits Eigentümer werden, aber die Mieterträge noch den Eltern zugehen.
Die Übertragung von eigengenutzten Immobilien gestaltet sich oft nicht so einfach.
Hier findet ein erheblicher Eingriff in die Lebenssphäre der Eltern statt, denn unbeachtet davon, welche juristische Regelung zur Sicherung der Eltern getroffen wurden, besteht das Problem, dass die Eltern nicht mehr selbst Eigentümer der Immobilie sind.
Oft kommt es zu nach Übertragung auf ein Kind trotz juristischer Absicherung der Eltern später zum Streit über z.B. Gartenbenutzungsrechte u. ä. Auch die psychologische Wirkung sollte nicht unterschätzt werden. Man ist dann nicht mehr Eigentümer des eigengenutzten Hauses.



