Die Aufgabe, die Fundamente, auch Gründungen genannt, grundsätzlich haben ist, die Lasten des Baukörpers, Verkehrslast und Eigengewicht in den Baugrund abzuleiten. Ein Fundament muss so bemessen sein, dass die Standsicherheit der Bauteile gewährleistet ist. Fundamente, die die Lasten verteilen sollen, werden unter den tragenden Elementen des Bauwerks angeordnet.
Ein Fundament besteht in der Regel aus Stahlbeton mit statischer Bewehrung. Die geringste Fundamentdicke beträgt nach der DIN-Norm mindestens 0,50 m.
Die Fundamenttiefe muss unter der Frostgrenze liegen, sonst können erhebliche Schäden am Bauwerk auftreten.
Die Grundlage für jedes Fundament ist der Baugrund. Er ist der vom Baukörper belastete Teil des Baugrundstücks, der mit den verschiedenartigsten Deckschichten ausgestattet sein kann. Dabei sind die Untergründe unterschiedlich geeignet. Generell kann man sagen:
Gute Eignung - Grobkörniger Boden
Mittlere Eignung – gemischtkörniger Boden
Schlechte Eignung – feinkörniger Boden
Sehr schlechte Eignung – organische Böden
Durch einen Bodenaustausch, das Tiefenrüttelverfahren oder chemische Bodenverfestigungsverfahren kann eine Verbesserung des Bodenzustands erreicht werden.
In allen Fällen, in denen die Bodenbeschaffenheit tragfähige Bodenschichten erkennen lässt, kommt die Flächengründung mit entweder Einzel- oder Streifenfundament zum Einsatz. Das Fundament ist in einer Tiefe von 0,80 m bis zu 1,20m unter der Geländeoberfläche zu errichten.
Einzelfundamente finden nur dann Verwendung, wenn z.B. ein Kamin errichtet werden soll. Streifenfundamente werden meist unter tragenden Wänden gebaut. Als Regel gilt: Sie sollten mindestens doppelt so dick sein, wie die auf ihnen stehenden Mauern.
Wenn ein Bauwerk errichtet werden soll, dass größere Lasten zu verkraften hat dann wird ein Plattenfundament verwendet. Es kann so gegossen werden, dass die gesamte Bodenplatte zur optimalen Lastenverteilung als Fundament benutzt wird.
Die Pfahlgründung findet dann Anwendung, wenn die Bodenverhältnisse eine Flächengründung nicht zulassen. Dies ist z.B. in Moor- und Marschgebieten der Fall und auch in Bereichen, in denen das Grundwasser besonders hoch steht.