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Praktisch wäre es schon, seine Gartenabfälle einfach durch ein kleines Feuerchen loszuwerden! Allerdings sollte man sich vorher genau informieren, ob dies auch erlaubt ist, sonst könnte das Ganze böse Folgen haben. Dies ist in jedem Bundesland ganz unterschiedlich geregelt, eine grundsätzliche Regelung im bürgerlichen Gesetzbuch gibt es nicht, stattdessen ist das Verbrennen von Gartenabfällen Ländersache. Regelungen gibt es in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Am besten fragt man vorher bei der Gemeinde nach, ob das Verbrennen erlaubt ist, diese ist in vielen Fällen auch zuständig, wenn eine Abfallsatzung verabschiedet wurde. Beachtet werden müssen in jedem Fall auch landesrechtliche Vorschriften zur Brandverhütung.
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Gartenabfälle verbrennen