Ein Bauträger hat uns ein Reihenhaus verkauft. Zuvor war das Grundstück recht verwildert und wir musste es roden lassen. Nach der Rodung ist aber ein abgesägter Baumstamm liegen geblieben. Eigentlich sollte die Übergabe der Außenanlagen in planiertem Zustand erfolgen, laut Baubeschreibung jedenfalls. Hat der Bauträger die Pflicht zur Entfernung der Wurzel oder muss er sie zumindest mit Erde überdecken und planieren?



So, 2008-10-19 12:04