Abgetreppte Fundamente

Ich bin bei der Berechnung einer Halle. Das Geländeniveau beträgt auf der einen Seite -1,25 Meter und auf den übrigen Seiten +-0 Meter. Das heißt, dass die Halle auf der einen Seite tiefer gegründet werden muss, was ja auch problemlos zu bewältigen ist. Nun ist es aber nicht möglich, die Streifenfundamente, die auf einer Höhe von etwa -0,80 Metern liegen auf die tiefere Ebene zulaufen zu lassen, sondern die Planung der Fundamente muss abgetreppt erfolgen. Gibt es zum Abtreppen eigentlich Normen und Bestimmungen?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Fr, 2008-11-28 14:04
    Die Abtreppung muss in einem Winkel von unter 30 Grad erfolgen. Das hängt mit dem Reibungswinkel für Kies (rolliges Material) zusammen und auch mit dem Winkel der Lastausbreitung. Falls Sie eine Abweichung von diesem Winkel beabsichtigen, müssen Sie sich mit der Tragwerksplanung auseinander setzen. Es muss geklärt werden, ob der Boden standfest ist und ob eventuell Auflockerungen auftreten könnten.
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