Abstand Fuge zwischen Wand und Treppenstufen

Wir haben eine Betontreppe mit Holzstufen in Auftrag gegeben. Zuvor wurde ein Aufmaß erstellt und es wurden Schablonen hergestellt. In der Auftragsbeschreibung heißt es, dass die Stufen einen geringen Abstand zur Wand haben sollen und bauseits versiegelt werden sollen. Jetzt sind zu unserem Leidwesen die Fugen ganze 10 mm breit! Das kann doch nicht so bleiben, wir können doch auf Nachbesserung bestehen, oder?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mo, 2009-03-23 17:30
    Eine solche Fugenbreite ist nicht normal, es wurde also der Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Für Sie bedeutet das, dass Sie das Recht auf Nachbesserung haben. Eine mögliche Lösung wäre es, die Ränder verleisten zu lassen. Das ist aber nicht jedermanns Sache. Notfalls lassen Sie die Stufen selbst nachbessern.
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