Wir haben eine Betontreppe mit Holzstufen in Auftrag gegeben. Zuvor wurde ein Aufmaß erstellt und es wurden Schablonen hergestellt. In der Auftragsbeschreibung heißt es, dass die Stufen einen geringen Abstand zur Wand haben sollen und bauseits versiegelt werden sollen. Jetzt sind zu unserem Leidwesen die Fugen ganze 10 mm breit! Das kann doch nicht so bleiben, wir können doch auf Nachbesserung bestehen, oder?



Mo, 2009-03-23 17:30