Aktionsplan Gebäudesicherheit
08.02.2006 - Berlin
Die Serie einstürzender Gebäude scheint nach dem tragischen Unglück von Bad Rei-chenhall gleich zu Jahresbeginn nicht abzureißen. Die Tatsache einer vermeintlichen Häufung von Einsturzereignissen hat wahrscheinlich weniger mit der generellen Gefahr, die von einem Gebäude ausgeht zu tun, als vielmehr mit der erhöhten Sensibilisierung der Medien und der Öffentlichkeit für dieses Thema. Dass sich die 112. Bauministerkonferenz Anfang dieser Woche damit befasste, liegt auf der Hand. Wenn im Ergebnis dieser Konferenz nicht in allen Punkten Einigkeit zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung der potenziellen Gefahren hergestellt werden konnte, hat das allerdings gute Gründe.Deutschlands Bauten gehören zu den sichersten der Welt, weil nirgendwo sonst das "Vier-Augen-Prinzip" so konsequent und aufwändig wie in Deutschland umgesetzt wird. Die statische Berechnung und die konstruktive Planung werden von qualifiziert ausgebildeten Ingenieuren erstellt und gerade bei öffentlichen und industriellen Gebäuden sowie Bauten mit großen Spannweiten zusätzlich jeweils von einem Prüfingenieur begutachtet. Die Ausführung wird von einer Bauleitung verantwortlich und vom Prüfingenieur stichprobenartig überwacht. Bei komplizierten Bauten erhält zudem der planende Ingenieur die verantwortlich durchzuführende bautechnische Überwachung. Damit ist sichergestellt, dass die Standsicherheit der Bauten in Deutschland bis auf einen verschwindend geringen Teil gewährleistet ist, zumal Unwägbarkeiten durch ausreichende Sicherheitsbetrachtungen einbezogen sind. Die meisten Bauten auch weit gespannte Dächer sind daher nicht gefährdet. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, der bei solchen Gebäuden nach Baustellenverordnung einzusetzen ist, muss ohnehin in seiner Dokumentation die später notwendigen Wartungs- und gegebenenfalls Kontrollintervalle angeben.
Selbstverständlich ist der jeweilige Bauherr je nach Konstruktionsart gezwungen, gewisse Wartungen und notfalls, wenn Anzeichen von größeren Verformungen oder gar Undichtigkeiten des Daches zu erkennen sind, bautechnische Kontrollen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für leichte Konstruktionen aus Holz oder Stahl, bei denen verstopfte Abläufe bzw. fehlende Notüberläufe zu unvorhersehbaren Aufstauungen von Wasser (oder Eisbil-dung) auf dem Dach führen können und damit zu einer Überlastung. Gegen Schlamperei und Ignoranz wider geltende Regeln ist wie in vielen Bereichen ohnehin kein Kraut gewachsen. Auch beim Kfz, einem unfallträchtigen alltäglichen Nutzgegenstand, ist der Halter (analog zum Bauherrn) gezwungen, ständig die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund wäre folglich erst einmal eine Bewertung von Gebäuden bzw. von Gebäudekonstruktionen in sicherheitstechnischer Hinsicht vorzunehmen. Viele Konstruktionen sind nämlich nicht gefährdet. Stattdessen ist beabsichtigt, eine steuerfinanzierte Kontroll-Lawine loszutreten, die schnell alle Sachargumente verschüttet. Bei der Sicherheit sind Augenmaß und ein gutes Stück Eigenverantwortung gefordert, betont DAI Vizepräsident Gerd Schnitzspahn, Inhaber eines Ingenieurbüros in Bondorf bei Stuttgart.


