Wir haben vor, in ein altes Haus zu ziehen. Da das Haus schon mehr als ein Jahrhundert alt ist, fragen wir uns, ob es dann vielleicht unter Denkmalschutz steht und wir dann spezielle Regeln beobachten müssen, was die Renovierung betrifft.
Der Denkmalschutz besteht nicht nur wegen des Alters. Wenn Ihr Haus geschützt sein sollte, muss es einen Eintrag in die Liste der Denkmäler erhalten haben. Ob das der Fall ist, erfahren Sie bei der unteren Baubehörde, die für Ihre Gemeinde zuständig ist.
Di, 2009-02-17 15:43