Na, so ist das aber nicht Erlaubt...
Auch wenn ein Dachdecker ( hier beim Schiefer anbringen ) eigentlich "Meister" auf dem Gerüst sind, sollte auch an die Unfallvorschriften der Bau-BG gedachet werden....

Laut Bau-BG muss mindestens 1 Meter Rücken- und Seitenschutz ab einer Standhöhe von 2 Meter vorhanden sein, sonst heißt es "Runter vom Gerüst - das Gerüst ist gesperrt "...
Auch der eigenen Gesundheit wegen ( hier Gerüststandhöhe ca. 5 Meter ) kann ein Sturz nach hinten von dieser Höhe sehr sehr großen Schaden zuführen !


