Für einen kleinen Anbau möchte ich einen Architekten engagieren, der die Planung und Bauüberwachung übernimmt. Nun hat mir ein Architekt angeboten, nicht nach HOIA abzurechnen, sondern einen Beratervertrag abzuschließen und somit auf Stundenlohnbasis für mich zu arbeiten. Er hat die Anzahl der Stunden grob geschätzt, sollte er länger brauchen, haben wir vertraglich geregelt, dass er dies in schriftlicher Form genau begründen muss. Ist denn so eine Vergütung branchenüblich? Stehen mir trotzdem alle Rechte zu, auch wenn ich den Architekten nicht nach HOIA bezahle?



Fr, 2008-12-19 10:43