Architekt will Beratervertrag

Für einen kleinen Anbau möchte ich einen Architekten engagieren, der die Planung und Bauüberwachung übernimmt. Nun hat mir ein Architekt angeboten, nicht nach HOIA abzurechnen, sondern einen Beratervertrag abzuschließen und somit auf Stundenlohnbasis für mich zu arbeiten. Er hat die Anzahl der Stunden grob geschätzt, sollte er länger brauchen, haben wir vertraglich geregelt, dass er dies in schriftlicher Form genau begründen muss. Ist denn so eine Vergütung branchenüblich? Stehen mir trotzdem alle Rechte zu, auch wenn ich den Architekten nicht nach HOIA bezahle?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Fr, 2008-12-19 10:43
    Diese Vergütung ist schon möglich, wenn die Kosten für den Bau 25.000 Euro nicht übersteigen oder nur einige wenige Teile aus dem Leistungsbild, für das die HOIA gelten, anfallen. Aber dennoch ist gewissermaßen Vorsicht geboten, denn Stundenlöhne sind in der Regel Festpreise. Dies bedeutet, dass Sie eigentlich weniger bezahlen müssen, wenn der Architekt weniger Zeit brauchen sollte, aber auf keinen Fall mehr, wenn er länger braucht. Empfehlenswert wäre es aus diesem Grunde also einen richtigen Architektenvertrag abzuschließen, der ja immer aus zwei Komponenten besteht, nämlich zum einen aus der Festlegung der Leistungen, die erbracht werden müssen, und zum anderen aus der Vereinbarung des Honorars. In diesem Fall wäre auch eine klare Obergrenze der Vergütung gesetzt.
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