Eigenheime steuerlich absetzen und Fördergelder doppelt kassieren: Eine Einliegerwohnung machts möglich
Die Kürzung der Eigenheimzulage trifft fast alle Bauherren sehr hart. Da ist es doppelt interessant, eine eigengenutzte Einliegerwohnung im Eigenheim einzuplanen. Hausbesitzer können so erstens einen Teil der Belastungen steuerlich absetzen, zweitens mehr zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen. Die Fördergelder vergibt die KfW für jede Wohneinheit ! Bei einem maximalen Jahres-Primärenergiebedarf von 60 kWh/m²a beträgt sie 30.000 Euro und 50.000 Euro bei nicht mehr als 40 kWh/m²a. Befinden sich zwei Wohnungen im Haus, wird also die doppelte Förderung fällig.Bei Eigenheimen mit Einliegerwohnung wirken sich die Stärken von Mauerwerk und Beton besonders günstig aus. Mit massiven nichtbrennbaren Baustoffen sind erstens die höheren Brandschutzanforderungen für Zweifamilienhäuser leichter einzuhalten. Mineralische Massivbaustoffe tragen nicht zur Brandlast und Rauchentwicklung bei und wirken der Brandausbreitung entgegen. Dies vergrößert auch bei selbstgenutzten Eigenheimen die Sicherheit für Leben und Gesundheit.
Zweitens sind die gesetzlichen Schallschutzanforderungen von 52dB leicht zu erfüllen. Dafür genügen bereits 24 cm dicke Wohnungstrennwände eine preiswerte und ausführungssichere Lösung. Schwere massive Bauteile schützen sehr gut gegen Außenlärm und Geräusche innerhalb des eigenen Hauses.
Die Einliegerwohnung muss nicht an Fremde vermietet sein. In ihr können die Eltern oder andere Verwandte leben. Bei Nutzung als Büro ( häuslicher Telearbeitsplatz und Vermietung an den Arbeitgeber) bleibt sie in der Familie.
Weitere Tipps zum Hausbau können Bauherren im Internet unter www.massiv-mein-haus.de abrufen oder kostenlos bei der Informationszentrale MASSIV MEIN HAUS e.V., Fon: (0821)7849773 oder unter info@massiv-mein-haus.de anfordern.