Grundstückseigentümer muss Abfallgebühren zahlen
Wenn säumige Mieter ihren Teil der Abfallgebühren nicht zahlen, hat der Vermieter und Eigentümer ein Problem. Grundstückseigentümer können nämlich auch dann zu Abfallbeseitigungsgebühren herangezogen werden, wenn sie ihr Grundstück vermietet oder verpachtet haben und daher die Abfalltonne selbst gar nicht benutzen.
Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Die Kreisverwaltung forderte nach Auskunft von ARAG Experten die Abfallgebühr vom Grundstückseigentümer, der sein Grundstück einem Gewerbebetrieb verpachtet hatte, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, und der die Abfallgebühren nicht zahlte. Nach der Satzung des Kreises sei Schuldner der Gebühren auch der Eigentümer. Er sei nämlich neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen Nutzern der so genannte Abfallbesitzer und deshalb für den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall verantwortlich. Ihm bleibe die Möglichkeit, zivilrechtlichen Rückgriff bei seinem Mieter oder Pächter zu nehmen (Verwaltungsgericht Neustadt, AZ: 4 K 1892/04).