Stellungnahme des Bundesbauministeriums zum Bericht des Bundesrechnungshofs über Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug der

Stellungnahme des Bundesbauministeriums zum Bericht des Bundesrechnungshofs über Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug der Verfassungsorgane nach Berlin
Der Umzug der Verfassungsorgane von Bonn nach Berlin liegt voll und ganz im Kostenrahmen. Dies hat der BRH in seiner jüngsten Stellungnahme ausdrücklich bestätigt.

Gegenüber den im 20-Milliarden-Tableau aufgeführten Kosten zeichnet sich bisher bei den Planungs- und Baukosten sogar eine Verringerung ab. Auch bestehen überhaupt keine Zweifel, daß die genannten Kosten stets nur eine Obergrenze darstellen, die es nach Möglichkeit zu unterschreiten gilt. Die Bundesregierung ist deshalb wie bisher planungsbegleitend um Kostenreduzierungen bemüht.

Zur Wirtschaftlichkeit der Neubauten für den Deutschen Bundestag und das Bundeskanzleramt geht der BRH auf die Gebäude- und Kostenwerte, z.B. Flächenverhältnis Bruttogrundfläche zu Hauptnutzfläche (BGF/HNF) sowie die spezifischen Kosten je m² BGF und je m² HNF ein. Er stellt fest, daß bei den Parlamentsbauten die BGF/HNF-Werte sowie die spezifischen Kosten je m² BGF unter den ursprünglichen Ansätzen liegen. Beim Neubau des Bundeskanzleramtes werden ebenfalls spezifische Kosten je m² BGF unter dem ursprünglichen Ansatz festgestellt. Das Verhältnis BGF/HNF entspricht mit einem Wert von 3,1 in etwa den Vorgaben von 3,0 für den DBT und ist auch vergleichbar mit dem Wert 3,1 des ehemaligen Preußischen Herrenhauses, dem künftigen Sitz des Deutschen Bundesrates. Dies ist insbesondere auf die städtebaulichen Vorgaben und die bei diesem herausgehobenem Nutzer gegebenen speziellen Funktionen zurückzuführen. Dabei kann und darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Bauten für den Deutschen Bundestag und das Bundeskanzleramt an herausragender und das Bild unseres Staates prägender Stelle im Spreebogen entstehen und nicht nur architektonischen, sondern auch sicherheitstechnisch hohen Anforderungen entsprechend müssen. Die Kritik an den Kosten für diese zentra- len Bauwerke berücksichtigt in unzureichender Weise den besonderen Charakter dieser Gebäude. Dies räumt auch der Bundesrechnungshof ein, wenn er ausdrücklich die Auffassung vertritt, das es eine politische Entscheidung ist, wie sich die Bundesrepublik Deutschland durch die Gebäude für den Deutschen Bundestag und das Bundeskanzleramt repräsentiert sehen will.

Was die Ministeriumsbauten betrifft gilt die Feststellung, daß die dort in Ansatz gebrachten Kostenobergrenzen ganz überwiegend unterschritten und nur in seltenen Fällen überhaupt erreicht werden, obwohl es sich dabei fast durchweg um Altbauten mit Denkmalqualität handelt. Mit der Entscheidung der Bundesregierung, in Berlin weitestgehend auf zweckgerichtete Neubauten zu verzichten, leistet der Bund nicht nur ein Stück Mäzenatentum für Stadtbild und Kulturgeschichte. Zugleich wird so erreicht, daß sich die Verfassungsorgane bestens in die Mitte der Stadt integrieren. In diesem Zusammenhang merkt der Bundesrechnungshof richtigerweise an, daß die Herrichtung von Altbauten gegenüber Neubauten keine wesentlichen Einsparungen bewirkt. Dies ist nicht zuletzt auf die großzügigen Raumzuschnitte der vorhandenen Altbauten mit sogenannten Überhangflächen zurückzuführen, so daß Vergleiche zu Neubauten oder zu anderen Altbauten je nach Zustand und Nutzeranforderung nicht ohne weiteres möglich sind. Die vom Bundesrechnungshof genannten Zahlen für das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium sind daher zu relativieren. Hier hat der Bundesrechnungshof die beantragten Flächen und nicht die in den Altbauten tatsächlich vorhandenen Flächen in Ansatz gebracht (siehe Anlage).

Auch ist zu berücksichtigen, daß sich die Maßnahmen für Altbauten, die hergerichtet bzw. grundsaniert werden müssen, bei den jeweiligen Liegenschaften unterschiedlich darstellen. So sind beispielsweise die Kostenwerte für das Detlev-Rohwedder-Haus (BMF) von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Fassade geprägt, wohingegen bei anderen Bauten die innere Gebäudestruktur erhebliche Kosten verursacht. Insofern sind die Gebäude untereinander nicht vergleichbar und somit auch nicht die Kostenermittlungswerte.

Die Feststellungen des Bundesrechnungshofs, die Bundesregierung komme ihren Prüfverpflichtungen der Bauten hinsichtlich Kosten- und Zeitrahmen nicht ausreichend nach, kann nicht geteilt werden. Um ein ausreichendes Projektcontrolling sicherzustellen, hat die Bundesregierung bewußt Projektsteuerer mit einschlägiger Erfahrung aus der Privatwirtschaft über europaweite Ausschreibungen angeworben.

Die Kritik des Bundesrechnungshofs, das Parlament verfüge im Bereich seiner Baumaßnahmen im Spreebogen über keinen eindeutig Verantwortlichen in der Exekutive mehr, wird von der Bundesregierung aufgrund der Festlegungen der Konzeptkommission des Ältestenrates so nicht geteilt. Hiernach ist die Bundesbaugesellschaft Berlin ausdrücklich mit den entsprechenden Kontrollfunktionen ausgestattet worden und eindeutig auf die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Insofern begleitet das Bundesbauministerium die entsprechenden Projekte fachlich lediglich in beratender Funktion und mit einem Mindestmaß an Personal.

Die vom Bundesrechnungshof angesprochene Umsetzung der Kabinettaufträge zur Senkung der Energieverbräuche wird nach Vorgaben des Bundesbauministeriums an die Planer durch einen eigens installierten Energiebeauftragten sichergestellt. Der Empfehlung des Bundesrechnungshofes, den Auftrag an den Energiebeauftragten um eine Bewertung der Energiekonzepte während der Nutzungs- und Betriebsphase zu erweitern, wird bereit entsprochen. Ebenfalls entsprochen wird den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes hinsichtlich der "Zentralisierung der technischen Dienste in Berlin".

Quelle:
Bundesbauministerium


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