KfW-Programm zur Wohneigentumsförderung für junge Familien

KfW-Programm zur Wohneigentumsförderung für junge Familien
Eduard Oswald: "Ausbau der Förderung jetzt nutzen"

Die zwischen der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinbarte Verdoppelung des Kreditprogramms zur Förderung des Wohneigentums bedeutet für den Adressatenkreis junger Familien einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden. Darauf hat am Mittwoch Bundesbauminister Eduard Oswald in Bonn hingewiesen. Zugleich ermunterte Oswald junge Familien, das KfW-Programm intensiv zu nutzen.

Bereits heute habe sich das Förderprogramm insbesondere im Zusammenwirken mit der erfolgreichen Eigenheimzulage zu einem echten Renner entwickelt, betonte der Bundesminister. So seien seit März 1997 von der KfW über 14.000 Kredit-Zusagen mit einem Gesamtvolumen von über 1,2 Milliarden Mark zugesagt worden. Mit der jetzigen Verdoppelung des Fördervolumens auf vier Milliarden Mark aus KfW-Eigenmitteln können insgesamt Investitionen von rund zehn Milliarden Mark angeschoben werden. Nutznießer der aufgestockten Förderung seien nicht nur junge Familien, sondern auch die gesamte Bauwirtschaft und die dort Beschäftigten. Förderkonditionen:

- Förderberechtigt sind junge Ehepaare, solange keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze kann von Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt überschritten werden.

- Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Mitfinanziert werden durch die Kredite bis zu 20 Prozent der angemessenen Gesamtkosten, maximal 200.000 Mark. Berücksichtigt wird der Kaufpreis einschließlich der Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallender Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten. Im Regelfall müssen 20 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln oder Eigenleistungen vom Antragsteller finanziert werden.

- Die verbilligten Zinskonditionen können wahlweise für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren festgelegt werden. Die jeweils geltenden Zinssätze können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über Faxabfrage (Fax-Nr.: 069 / 7431-4214) abgerufen oder telefonisch (Tel.-Nr.: 069 / 7431-3900) abgefragt werden. Der Zinssatz bei zehnjähriger Laufzeit beträgt derzeit 5,5 Prozent und bei fünfjähriger Laufzeit 4,9 Prozent.

- Die Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahren, wobei bis zu fünf Anlaufjahre tilgungsfrei sind. In diesen Jahren müssen lediglich die Zinszahlungen geleistet werden.

- Die Kreditanträge können vor Beginn des Bau- oder Kaufvorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages bei jeder Bank, Sparkasse oder Bausparkasse gestellt werden. Hier sind auch weitere Informationen erhältlich.

Quelle:
Bundesbauministerium


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