Bundestag verabschiedet Vergaberechtsänderungsgesetz Oswald: "VOB bleibt Garant für mittelstandsfreundliche Bauvergaben"

Bundestag verabschiedet Vergaberechtsänderungsgesetz Oswald: "VOB bleibt Garant für mittelstandsfreundliche Bauvergaben"
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Vergaberechts beschlossen, die aufgrund euro-parechtlicher Vorgaben unumgänglich geworden war.

Auch nach Inkrafttreten des neuen Vergaberechts werden Bauaufträge der öffentlichen Hand weiterhin nach der bewährten Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vergeben werden. Wie Bundesbauminister Eduard Oswald anläßlich der 2. und 3. Lesung des Vergaberechtsänderungsgesetzes am Donnerstag in Bonn mitteilte, werde das Vergaberechtsänderungsgesetz durch eine Vergabeverordnung ergänzt, die sich ihrerseits auf die bewährten Verdingungsordnungen stützt. Das neue Vergaberechtsänderungsgesetz wird für die Bauten der öffentlichen Hand und die gesamte Bauwirtschaft eine erhebliche Be-deutung haben. Zwar müßten im Bereich des Bundes nur circa zwei Prozent der Bauaufträge EU-weit ausgeschrieben werden, hiervon seien aber 40 Prozent des Auftragsvolumens erfaßt, betonte Minister Oswald. Gerade angesichts der aktuellen Probleme der Bauwirtschaft dürfe das neue Recht auf keinen Fall Bauinvestitionen unnötig verzögern. Deshalb begrüßte Oswald die in den Beratungen des Bundestages und auf Initiative des Bauausschusses erzielten Verbesserungen des Gesetzentwurfs, die das vorge-sehene Überprüfungsverfahren der Vergabeentscheidungen vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten effizienter und zügiger gestalten werden.

Mit Blick auf die traditionell mittelständische Struktur der deutschen Bauwirtschaft bekräftigte Oswald, daß es auch weiterhin im Regelfall bei Vergabe in Fach- und Teillosen aufgrund der bewährten Regelungen der VOB bleiben werde. Dies sei der beste Weg, die mittelständischen Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe in Deutschland direkt an den öffentlichen Bauaufträgen zu beteiligen.

Bestrebungen des Bundesrates, das Verbot der Berücksichtigung vergabefremder Aspekte auf-zuweichen und die Auftragsvergabe auch von länderunterschiedlichen Erlassen abhängig machen zu wollen, betrachtete Minister Oswald mit Sorge. Es sei eine Zersplitterung des Vergaberechts zu befürchten, wenn - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - mittels Landesgesetzen und Verwaltungsvorschriften regional unterschiedliche Anforderungen an die Auftragnehmer möglich wären.

Quelle:
Bundesbauministerium


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