Parlamentarischer Staatssekretär Joachim Günther: "Anschlußregelung zum Sonderwohngeld auf gutem Weg"
In den heutigen Beratungen des Deutschen Bundesrates zum Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Verlängerung der Höchstbetragstabelle für Miete und Belastung bei der Wohngeldgewährung im Beitrittsgebiet erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesbauministerium, Joachim Günther:
"Das Ziel einer Verlängerung der gesonderten Wohngeldhöchstbetragstabelle für die neuen Länder, wird von der Bundesregierung geteilt. Auch sie hält diese Maßnahme im Interesse der Leistungsfähigkeit des Wohngeldes in Ostdeutschland für notwendig.
Denn das Wohngeld ist in den neuen Ländern seit der Deutschen Einheit ein wichtiges und unverzichtbares, flankierendes Instrument bei der schrittweisen Überführung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft. Die gestufte Heranführung der Mieten an die Marktverhältnisse trug - zusammen mit den erheblichen Leistungen der Bundesregierung bei der Altschuldenhilfe und von weitreichenden Fördermaßnahmen - dazu bei, daß die Wohnungsbestände in großem Umfang modernisiert und instandgesetzt wurden. Die Mieter wurden dabei finanziell nicht überfordert. Hierzu haben wesentlich die erheblichen Sonderwohngeldleistungen von Bund und Ländern beigetragen. Bereits das Wohngeldüberleitungsgesetz von 1996 enthielt die Möglichkeit der hier angestrebten Verlängerung - übrigens gemeinsam von Bundestag und Bundesrat getragen. Die Bundesregierung hat jedoch zunächst eine andere Lösung dieser Wohngeldfrage in den neuen Ländern gesucht, nämlich eine gesamtdeutsche Wohngeld-Strukturnovelle. Deren wesentliche Inhalte sind:
- Eindämmung der dynamischen Ausgabenentwicklung des Pauschalwohngeldes, um die strukturellen Verwerfungen zwischen Pauschal- und Tabellenwohngeld zu beseitigen, dabei Vermeidung von finanziellen Einbußen der Gemeinden als Träger der Sozialhilfe;
- strukturelle Verbesserungen zugunsten der Tabellenwohngeldempfänger durch Anhebung der Höchstbeträge für Miete oder Belastung und Einführung eines Einkommensfreibetrages.
Hiermit wären im Rahmen eines haushaltsmäßig für Bund und Länder verkraftbaren Mehraufwandes von 500 Millionen Mark jährlich das durchschnittliche Wohngeld der Wohngeldempfänger um circa 40 Mark monatlich verbessert worden.
Die Wohngeld-Strukturnovelle enthielt gleichzeitig eine Anschlußlösung für die neuen Länder. Zusammen mit der allgemeinen Einführung des Einkommensfreibetrages wären die heutigen Höchstbeträge für Miete und Belastung für zwei weitere Jahre fortgeführt worden. Das heutige Leistungsniveau des Tabellenwohngeldes in den neuen Ländern wäre damit weitgeundesregierung hat daraufhin sofort das Verordnungsverfahren für die Anschlußlösung der Sonderregelung in den neuen Ländern eingeleitet, um die zur Zeit noch bis Ende 1998 befristete Geltungsdauer der gesonderten Höchstbetragstabelle-Ost bis Ende 2000 zu verlängern.
Seit seinem Amtsantritt hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Eduard Oswald, keinen Zweifel daran gelassen, daß von dieser Option Gebrauch gemacht wird, wenn die - von der Bundesregierung vorrangig angestrebte - gesamtdeutsche Wohngeld-Strukturnovelle in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu verwirklichen sein sollte.
Die Bundesregierung ist sich mit den Länderinitiativen im Bundesrat in der Zielvorstellung einig, nunmehr möglichst rasch sicherzustellen, daß die Wohngeldempfänger in den neuen Ländern über das ihnen ab 1999 zustehende Wohngeld Gewißheit erhalten. Die Bundesregierung begrüßt deshalb ausdrücklich die Unterstützung der Länder.
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Kabinettsbeschluß über die Verordnung am 19. Mai 1998 herbeizuführen."
Quelle:
Bundesbauministerium