Praxis der HOAI
von Gerd Motzke und Rainer Wolff
2003. 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage. 778 Seiten. Format 22,5 x 14,2 cm. Kartoniert.
EURO 62,-
ISBN 3-481-02037-6
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Praxis der HOAI ist ein Leitfaden für Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Bauherren und deren Berater. Das Buch veranschaulicht das komplizierte Regelwerk der seit 1996 gültigen Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in seinen praktischen und rechtlichen Bezügen.
Das einführende Kapitel behandelt Abschluss, Zustandekommen, Leitungsumfang und Beendigung des Architekten- bzw. Ingenieurvertrages sowie Honorar-, Haftungs- und Verjährungsfragen. Die Erläuterungen enthalten zahlreiche Berechnungs- und Fall-beispiele, Muster-Honorarabrechnungen sowie Formulierungsvorschläge. Die Darstellung orientiert sich an der Reihenfolge der Paragraphen der HOAI, versteht sich jedoch nicht nur als Kommentar, sondern darüber hinaus als praxisbezogene Handreichung zum besseren Verständnis dieser Vorschrift. Der Text der HOAI ist vollständig innerhalb der Erläuterungen abgedruckt. Alle Honorartafeln sind in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung abgedruckt.
Die 3. Auflage enthält alle mit der Euro-Umstellung verbundenen Zahlen- und Tabellenänderungen und kommentiert eingehend die neu eingeführten Vorschriften zur abweichenden Honorarermittlung, zum Erfolgshonorar sowie die Problematik der Honorarabrechnung bei Unterbrechung eines Auftrages anhand von Musterberechnungen. Neu gefasst und erweitert wurde das Einführungskapitel. Die Ausführungen zur Haftungslage der Planer unter besonderer Berücksichtigung der Einstandspflicht des Architekten für Kostensicherheit greifen die durch die Schuldrechtsreform veranlassten Änderungen auf. Der Stellenwert der HOAI für den Sachverständigen im Honorar- wie auch im Haftungsprozess wird eigenständig beleuchtet. Der Position des Architekten als Kläger gilt ein eigener Abschnitt mit Mustern für die Klageerhebung in verschiedenen Fallstellungen.
Die Autoren, Prof. Dr. Gerd Motzke und Dipl.-Ing. Rainer Wolff, sind seit vielen Jahren als Richter bzw. Sachverständiger mit der Materie vertraut.