» Private Radiosender unterstützen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht / VPRT-Präsident: Freiheit der Berichterstattung aus

» Private Radiosender unterstützen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht / VPRT-Präsident: Freiheit der Berichterstattung aus Fußballstadien ist wichtiger als kommerzielle Interessen von DFL und Vereinen
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT)

(Verbandspresse, 05.01.2006 12:17)

(Berlin) - Zur Sicherung der Berichterstattungsfreiheit hat Radio Hamburg mit Unterstützung der im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) vertretenen privaten Hörfunksender Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. In der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren für die Hörfunkberichterstattung von Bundesligaspielen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. November 2005 in letzter Instanz die Revision des Senders gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) sowie die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli zurückgewiesen. Diese und die vorangegangenen gerichtlichen Entscheidungen will der Privatsender nun einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen. Nach der BGH-Entscheidung dürfen Bundesligaclubs für die Live- und sonstige Berichterstattung Vergütung von Radiosendern verlangen. Dies verstößt nach Auffassung des VPRT gegen die grundrechtlich gewährte Berichterstattungsfreiheit.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: „Die Entscheidungen der Zivilgerichte müssen unter verfassungsrechtlichem Blick korrigiert werden. Andernfalls würde eine Entwicklung toleriert, die in der Konsequenz auch die freie Berichterstattung von Print- und Fotojournalisten in Frage stellt. Die Rundfunkfreiheit als hohes Gut unserer Verfassung wiegt schwerer als die kommerziellen Interessen von Vereinen oder der DFL.“

Hans-Dieter Hillmoth, VPRT-Vizepräsident und als Geschäftsführer von Radio/Tele FFH Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk: „Die kommerziellen Interessen der Vereine gehen zu Lasten der freien Berichterstattung der Radiosender und unserer Hörer. Wenn die Rundfunkfreiheit bei Bundesligaspielen eingeschränkt wird, werden Tür und Tor für weitere Restriktionen geöffnet. Hiergegen setzen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr.“

Anfang 2000 hatten die Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St. Pauli sowie deren Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf „Hörfunkrechte“ erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien gefordert. Gegen diese Erhebung von Lizenzgebühren war Radio Hamburg stellvertretend für den VPRT gerichtlich vorgegangen. „Unser Anliegen ist es, den Radiohörern in Deutschland die gewohnte Fußballberichterstattung aus den Stadien zu ermöglichen. Deshalb erhoffen wir uns von dem Gang zum Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Klarstellung zur Bedeutung einer freien Berichterstattung von Medien in Deutschland“, so Marzel Becker, Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio Hamburg.

Quelle/Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT)
Pressestelle
Stromstr. 1, 10555 Berlin
Telefon: (030) 39880-0, Telefax: (030) 39880-148

eMail: vprt@vprt.de
Internet: http://www.vprt.de


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