» Kassen verhindern Vertragsabschluß zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege / VDAB: Flächendeckende Versorgung muss sicher

» Kassen verhindern Vertragsabschluß zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege / VDAB: Flächendeckende Versorgung muss sichergestellt werden
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)

(Verbandspresse, 30.12.2005 12:12)

(Essen) - Die Vertragsverhandlungen zur Versorgung mit Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege in den Bundesländern sind größtenteils gescheitert. „Durch die inakzeptablen Forderungen der Krankenkassen zum vorzuhaltenden Mindestpersonal und zur Qualifikation des Personals sowie durch hohe bürokratische Hürden konnte im laufenden Jahr keine bundesweit flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet werden“, kritisiert Oliver Aitcheson, Leiter des ambulanten Fachbereichs des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Die überzogenen Vorstellungen der Kostenträger zeigen, dass diese offensichtlich nicht gewillt sind, landesweit anzuwendende Verträge mit den Leistungserbringerverbänden abzuschließen.“
Durch die mangelnde Bereitschaft der Krankenkassen, Leistungen der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege in die bereits vorhandenen Verträge nach 132 und 132a SGB V auf Landesebene zu integrieren, können Patienten diese Leistungen zwar verordnet bekommen, sie jedoch in den seltensten Fällen in Anspruch nehmen, so Aitcheson. Ohne vertragliche Grundlage sei es den Pflegediensten nämlich unmöglich, die Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen.

„Hier wird ganz klar auf Kosten der Patienten Geld gespart“, betont Aitcheson. „Die zu erwartenden Aufenthalte der Bedürftigen in stationären psychiatrischen Einrichtungen führen zu erheblichen Folgekosten, die von den Kostenträgern jedoch billigend in Kauf genommen werden.“

„Wir fordern die Kostenträger erneut auf, die psychiatrische häusliche Krankenpflege im Rahmen der Verträge auf Landesebene fest zu verankern. Nur so können diese Leistungen flächendeckend ein integraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung werden“, so Aitcheson abschließend. Hintergrund: Mit den am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen geänderten Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege wurde eine bundeseinheitliche Regelung über Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante Krankenpflege psychisch kranker Menschen getroffen. Damit sollten psychisch kranke Menschen, die zu Hause leben, Anspruch auf häusliche Krankenpflege´erlangen.

Quelle/Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann, Pressereferentin
Im Teelbruch 132, 45219 Essen
Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

eMail: nicole.meermann@vdab.de
Internet: http://www.vdab.de


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