Vermieter darf seine Immobilie nicht ohne weiteres per Video überwachen

Vermieter darf seine Immobilie nicht ohne weiteres per Video überwachen

Ein Hausbesitzer hatte schlechte Erfahrungen gemacht. Während seine Immobilie saniert wurde, nutzten Unbekannte die Möglichkeit, in dem nicht abschließbaren Objekt Drogengeschäfte abzuwickeln und die Wände mit Graffiti zu verunstalten. Um das zu verhindern, ließ der Eigentümer im Treppenhaus und im Außenbereich Videokameras anbringen. Sie blieben auch nach der Renovierung in Betrieb. Irgendwann störte das einen Mieter. Er fühlte sich, weil ständig gefilmt, in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Deswegen rief er die Justiz um Hilfe an. Die insgesamt 13 Kameras sollten sofort entfernt werden. Nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern hatte er damit Erfolg. Ohne Einwilligung aller Hausbewohner sei eine derartige Überwachung nicht erlaubt, hieß es im Urteil. Das Recht der Bewohner am eigenen Bild werde dadurch verletzt. Außerdem sei die Bedrohung des Objekts nach Ende der Sanierung deutlich zurückgegangen, weil es eine funktionierende Schließanlage mit Gegensprecheinrichtung und integrierter Videokamera gebe.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 62 S 37/05)


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