Vorzeitige Rückzahlung und Teilkündigung
Wie Sie durch Konditionskontrolle Ihrer laufenden Kredite eine Menge Geld sparen können.
Die Zinsen für langfristige Finanzierung sind seit Anfang des Jahres um gut ein Prozent (1 %) gestiegen. Dies ist auch bei vielen zinsgünstigen Förderdarlehen so.
Aufgrund der anhaltenden EURO-Schwäche gegenüber dem US$, die sich auch auf die höheren Zinsen in den USA begründet, ist mit weiteren Zinserhöhungen zu rechnen. Dieser Prozess würde beschleunigt, wenn der EURO im Gegenwert unter 1 US$ fallen würde.
Auf dieser Basis möchten wir noch einmal einen wesentlichen Vorteil der Förderdarlehen herausstellen.
Förderdarlehen können jederzeit, ohne Kündigungskosten und Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgezahlt werden. (Achtung: Wenige Ausnahmen, z. B. Darlehen der ISB Rheinland-Pfalz).Ein Beispiel aus dem Jahre 1992. Die Konditionen für gewerbliche Förderdarlehen waren zu 7,25 % nominell. Nach zwei tilgungsfreien Jahren wurde die Tilgung mit 1/8 pro Jahr begonnen. Mitte 1998 war die Hälfte des Darlehens getilgt. Durch eine Umschuldung auf eine Restfinanzierung zu vier Jahr mit der Hausbank wurde der Zinssatz auf 4,75 % reduziert. Dies bedeutet eine Ersparnis von nominell 2,5 %, bezogen auf das jeweilige Restdarlehen. Durch eine solche Umschuldung können bis zu 5 % der Investitionskosten zusätzlich eingespart werden.
Der Service der Konditionsbegleitung ist beim WABECO Subventionslotsen selbstverständlich. Kosten entstehen hierdurch keine.
In der Regel kann die Restfinanzierung auch bei einem Bankwechsel übertragen werden, d. h. der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nimmt die Finanzierung einfach mit.
Sollten Sie noch nicht in den Genuss eines Förderdarlehens gekommen sein, und Sie wollen Umschulden bzw. den Kredit vorzeitig zurückzahlen, dann einigen Sie sich am besten mit Ihrer Bank auf einen Passivtausch als Berechnungsbasis. Die Kosten für die Vorfälligkeit werden hierbei um rund 40 % reduziert, gegenüber einer Berechnungsbasis des Aktivtausches.
Begriffe:
Vorfälligkeitsentschädigung: Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung ist der Bank eine regelmässige Zinszahlung zugesagt worden. Wird diese Vereinbarung vorzeitig beendet, muss der Kreditnehmer die Zinsdifferenz zum gegenwärtigen Zinssatz ausgleichen und Gewinnanteil für die Bank bezahlen.
Passivtausch: Bei dieser Betrachtung wird die Finanzierung auf ein anderes Finanzierungsgut (auch eines anderen Kunden) übertragen.
Aktivtausch: Bei dieser Betrachtung wird der Kredit (Forderung der Bank) einer Kapitalanlage bis zum Ende der Laufzeit gegenüber gestellt.
Noch Fragen?
WABECO Subventionslotse-
So nah wie das nächste Telefon.
Gebührenfrei 08000-WABECO (08000-922326)
Kontakt:
WABECO Subventionslotse® GmbH
Michael Wandt
Pfingstweide 51
D-61169 Friedberg (Hessen)
wabecofon: 06031-72630
wabecofax: 06031-726319
wabecoemail: info@wabeco.com