Zinssubventionen in Haftungsfonds?
Deutschland kämpft derzeit mit einer weiter sinkenden Selbstständigenquote. Vielerorts wird nun überlegt, ob und wie man die Gründungsförderung verbessern kann.
Ein Thema, dass immer wieder aufgegriffen wird, ist der Ansatz, dass die schönste Reduzierung von Zinskosten nichts nützt, wenn die gründende Person keine Finanzierung erhält. Die scheinbar einfache Lösung ist die Umlenkung der Mittel für die Zinssubventionen in Haftungsfonds.
Diese Mittel werden in einen Fonds eingezahlt und zur Rückdeckung von zusätzlichen Haftungsfreistellungen benutzt. Wenn die Banken weniger Obligo (Risiko) übernehmen, dann werden sie grosszügiger Finanzierungen vergeben.
Der Subventionslotse hat hierzu seinen eigenen Ansatz.
Zuerst einmal die Betrachtung der wesentlichen Insolvenzgründe. Bei Mehrfachnennung waren die Hauptgründe für die Insolvenz von Unternehmen mit 68 % die falsche bzw. unzureichende Finanzierung, mit 61 % die falschen Informationen bzw. Informationsdefizite und mit 48 % die mangelnde oder falsche Qualität. In allen Insolvenzfällen war mangelndes Eigenkapital unter den beiden wichtigsten objektiven Gründen zu finden.Was soll nun eine zusätzliche Risikoentlastung der Hausbank für Gründer heilen? Eine nicht gegebene Finanzierung muss auch nicht zurückgezahlt werden. Die meisten Fehler von gründenden Personen passieren in den ersten zwei Jahren nach der Gründung. Diese Fehler binden entweder Kapital oder verbrauchen dieses. Bei einer zu geringen Eigenkapitalquote gerät das Unternehmen sofort in Schwierigkeiten, die mit einer zusätzlichen Finanzierung nicht immer aufgefangen werden können.
Die Lösung liegt in der Einbringung von mehr Eigenkapital in das Unternehmen. Eine gründende Person sollte ihre Fähigkeit ein Unternehmen zu führen dadurch untermauern, dass es ihr möglich ist binnen sechs Wochen 50.000 DM aufzutreiben. Woher auch immer.
Haben Sie schon einmal gehört, dass gute Unternehmer gute Berater haben? Vielleicht ist da etwas dran. Es gibt viele Sprichworte, die darauf hindeuten. Für eine gründende Person ist es wichtig rechtzeitig die richtigen Kontakte aufzubauen. Beteiligungskapital und Going Private spielen eine immer grössere Rolle in der Finanzierung. Hier ist der Staat nicht gefragt, jedenfalls nicht mit Geld, sondern mit der Gestaltung von Regulierungsinstrument.
Solange der § 18 KWG (Kreditwesengesetz) eine Einschränkung von Prüfung aufgrund ausreichender Sicherheiten zulässt, wird der Subventionslotse sich gegen jeden Massnahme wehren, die den Banken weiter hilft ihre Unzulänglichkeiten in der Beurteilung erfolgreicher Unternehmen zu kaschieren. In der Gründung scheitern neunmal so viele Bankfinanzierungen wie Förderfinanzierungen. Eine Förderfinanzierung bekommt man nicht ohne fundierten und geprüften Unternehmensplan. Eine Bankfinanzierung ist auch ohne geprüft Unterlagen möglich, wenn genug Substanz vorhanden ist, vorher!
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