Begrenzung der persönlichen Haftung

Begrenzung der persönlichen Haftung

Wieviel persönliche Bürgschaften wollen Sie noch geben?

Da gründet der Unternehmer eine Kapitalgesellschaft und macht dies zur Haftungsreduzierung. Bei der Bank unterschreibt er nun fleissig eine persönliche Bürgschaft nach der anderen und macht damit den Durchgriff auf sein Privatvermögen möglich. Das mag für einen unvermögenden Gründer zwar egal sein (von nichts kommt nichts), aber es soll ja auch vermögende Unternehmer geben.

Warum werden immer wieder die gleichen Fehler gemacht? Warum unterschreiben Unternehmer so gerne persönliche Bürgschaften? Die Antwort ist genauso einfach, wie diese einfältig ist. Die Bank (wer ist das eigentlich) hat gesagt, dass es sein muss, sonst gibt es kein Geld mehr. Genau diese Annahme gilt es plausibel zu machen.Die Gründe für die persönliche Haftung

Lassen wir einmal die Haftungsgründe aus unzulänglicher Geschäftsführung weg, sollte kein Geschäftsführer oder Vorstand über das Geschäftsvermögen hinaus Haftungen für den Betrieb eingehen. Diese Betrachtung unterliegt (hoffentlich) einer kontinuierlichen Risikoanalyse und ist Teil des Steuerungsinstrumentariums der Geschäftsleitung. Die persönliche Haftung hat hier nichts zu suchen.

Der Anteilseigner ist Eigentümer (Miteigentümer) des Unternehmens und hat somit das Recht auf alle Erträge des Unternehmens persönlich. Der Anteilseigner investiert sein Geld und erwartet den Werterhalt und eine Rendite. Die Haftung sollte sich auf das eingesetzte Kapital beschränken. Eine persönliche Haftung des Anteilseigners kann sich ergeben, wenn dieser dem Unternehmen kreditfinanziertes Kapital zuführen will. Der Anteilseigner kommt somit in die Rückzahlungsverpflichtung, die er auch erfüllen muss, wenn das Unternehmen nicht leistungsfähig ist. Die möglichen Verpflichtungen sollten das Leistungsvermögen des Anteilseigners nicht übersteigen. Der Anteilseigner sollte die Finanzierung privat eingehen und dem Unternehmen das Kapital lastenfrei übergeben.

Der geschäftsführende Anteilseigner nimmt eine Doppelfunktion der vorher beschriebenen Funktionen im Unternehmen wahr und ist somit Geldgeber und operativ Tätiger im Unternehmen. Diese Doppelfunktion sorgt dafür, dass die Banken diese geschäftsführenden Anteilseigner so behandeln, als wären sie persönlich der Kreditnehmer, da (angeblich) zwischen dem Anteilseigner, dem Geschäftsführer und der Privatperson nicht unterschieden werden kann. Nicht selten finden wir bei der Überprüfung von Finanzierungen hier persönliche Bürgschaften fast aller Familienmitglieder des geschäftsführenden Anteilseigners.

Rahmenbedingungen der Haftung

Wir können nur empfehlen zuerst selbst fest zu legen welche Haftung man als Unternehmer eingehen möchte bzw. kann. Die Massgrösse sollte dabei immer der "Schadensfall" sein. Was passiert, wenn es mit dem Unternehmen nicht klappt.

Sie können die Haftung bei rückzahlbaren Mitteln nicht beschränken, da diese rückzahlbar sind und daher jemand dafür haften muss. Der Zusammenhang ist erst einmal einfach: Wer Geld bekommt, der entscheidet über dessen Verwendung und verpflichtet sich zur Rückzahlung. Diese Verpflichtungen gehen natürliche oder juristische Personen ein. Die Grundvoraussetzung hierzu ist die Kreditfähigkeit (nicht die Bonität).

Parallel zu dieser Verpflichtung die Zahlung ein zu halten, gibt es die Frage der Besicherung. Die Besicherung ist immer dann notwendig, wenn der Ursprung (die Quelle) des Geldes dies bestimmt hat bzw. dies gesetzlich (Verbraucherschutz) vergeschrieben ist. Damit scheidet die Besicherung für das Kapital aus, dass nicht rückzahlbar ist, wie bspw. das Eigenkapital.

Ist eine Besicherung vorgeschrieben, kann diese durch dingliche oder persönliche Sicherheiten erfolgen. Die dingliche Sicherheit ist eine Dagegenstellen von Sachwerten gegen den Kredit. Ergibt die Summe der Sachwerte in der Liquidation einen ausreichenden Sicherungsbetrag, ist eine weitere Besicherung nicht sinnvoll und nicht notwendig.

Begrenzung der persönlichen Haftung

Nehmen wir einmal den typischen Fall an, dass ein Unternehmen mehr Büroraum benötigt und die beiden tätigen Gesellschafter beschliessen diese käuflich zu erwerben. Der Büroraum wird vom Unternehmen genutzt. Die Mieteinnahmen werden vom Unternehmen aufgebracht und damit wird der Kapitaldienst erbracht. Sie planen nun den Kauf und lassen sich steuerlich beraten.

Ihr Steuerberater empfiehlt die Immobilie privat zu erwerben, weil dies steuerliche Vorteile haben soll. (Oftmals erwerben die Ehepartner der Unternehmer die Immobilie, weil dies noch mehr steuerliche Vorteile haben soll. Ach ja, jede dritte Ehe wird geschieden und zum Glück sind es nur zwei Gesellschafter.) Sie entschliessen sich somit den Kauf privat zu tätigen.

Einschub: Bei der Entscheidung für eine Immobilie spielen im Unternehmen viele Dinge eine Rolle. Die Immobilienfachleute sagen es gibt nur drei Dinge, die über den Wert einer Immobilie entscheiden und das wären die Lage, die Lage und die Lage.

Die Immobilie wird gefunden und kostet 1,5 Mio. EUR. Die beiden Gesellschafter haben jeder 75.000 EUR Eigenkapital und wollen den Rest finanzieren. Aufgrund der guten Lage der Immobilie und der guten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erhalten die Gesellschafter privat einen Kredit über 1,35 Mio. EUR plus Nebenkosten von rund 5 % des Kaufpreises (GrErwSt, Notar, Grundschulden usw.). Die Immobilie ist nun mit 95 % des Kaufpreises fremdfinanziert. Die Haftung der Gesellschafter beläuft sich auf 1,425 Mio. EUR für jeden von beiden. (Bei der Grundschuldbestellung wurde der § 800 ZPO, die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, mit eingetragen.)

Nehmen wir nun an, die beiden Unternehmer haben innerhalb der letzten beiden Jahre ihr Unternehmen übernommen. Wir hätte die Finanzierung noch aussehen können?

Beide Unternehmer hätten die Möglichkeit auf Eigenkapitalersatz aus der Eigenkapitalhilfe (EKH). Jeder erhält eine EKH von 197.000 EUR. Die Unternehmer gründen eine GbR und zahlen dort Ihr Kapital ein, jeder 75.000 EUR Eigenkapital und 197.000 EUR Eigenkapitalhilfe. Die GbR hat dann ein Eigenkapital von 544.000 EUR.

Die Immobilienfinanzierung benötigt jetzt noch 1.031.000 EUR. Davon können 900.000 EUR erstrangig (60 % des Kaufpreises = Wert) abgesichert werden. 131.000 EUR sind aus der Immobilie nicht erstrangig zu besichern. Dies sind 8,7 % vom Kaufpreis.

Wir haben zuletzt immer solche Finanzierung realisiert und dabei sind die Grundschulden über 900.000 EUR und 131.000 EUR separat eingetragen worden, ohne die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Auch im Kreditvertrag der GbR wurde dabei die Haftung der GbR auf das Eigenkapital begrenzt. Haftung der beiden Gesellschafter nun jeweils 197.000 EUR aus EKH. Die Differenz zur o. g. Standardlösung ist immerhin 1,228 Mio. EUR für jeden Gesellschafter.

Natürlich hätte die Bank gerne die persönliche Haftung gehabt und gerne auch noch die Unterschriften der Ehefrauen ("Wenn Ihre Frau Ihnen schon nicht traut, wie soll das denn unsere Bank erst tun?" Schon mal gehört?). Tatsächlich ist es nur ein Geschäft, dass gemacht werden soll. Sie leihen Geld, Sie zahlen Zinsen, die Bank organisiert das Geld und nimmt die Zinsen ein und verdient ihre Marge. Sicherheit muss sein, nicht zuletzt wegen des Kreditwesengesetzes oder gar Pfandbriefgesetzes. Aber bitte nur soviel wie Sinn macht.

Empfehlungen im Vorgehen

1. Kaufen Sie bitte werthaltige Sachen auf Kredit. Alles andere finanzieren Sie besser in der Innenfinanzierung aus dem Umsatzprozess oder mit Eigenkapital.
2. Gibt es aufgrund von Bewertungsansätzen Haftungslücken schliessen Sie diese mit Eigenkapital. Sollte dies nicht vorhanden sein, dann isolieren Sie das zu besichernde Risiko.
3. Finanzieren Sie diese persönlichen Risiken privat und zahlen Sie das Geld ins Unternehmen lastenfrei ein.
4. Gehen Sie bitte keine Risiken ein, die Sie nicht abdecken können.
5. Machen Sie bitte regelmässig eine Risikoanalyse.
6. Machen Sie nur Bruttorechnungen. Steuerersparnisse, die aus Gewinnen kommen sollen, die nicht mehr zu erwirtschaften sind, stellen ein zusätzliches Risiko dar.
7. Vergessen Sie nicht, bei aller Haftungsgestaltung, dass nur zufriedene Kunden den Rohertrag akzeptieren, den Sie zum erfolgreichen Wirtschaften benötigen.

Merke: Steueroptimierung ist nur eine Teiloptimierung!

Zusammenfassung

Die persönliche Haftung kann durch unternehmerisches Handeln erheblich reduziert werden. In dem o. g. Beispiel wurde die Haftung auf rund 14 % der Finanzierungssumme reduziert.

Die Haftung ist Teil der Kondition einer Finanzierung. Die Haftung wird von Unternehmern mitgestaltet.

Für alle Sicherheiten, die dinglich vorhanden sind, sollte keine persönliche Haftung eingegangen werden.

Machen Sie nicht die gleichen Fehler, die angeblich alle machen, auch wenn Ihr bester Freund Ihnen dazu rät.

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