Neues Merkblatt V.04 "Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau"

Neues Merkblatt V.04 "Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau"
Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.

(Verbandspresse, 17.11.2005 08:14)

(Frankfurt am Main) - Seit 2002 sind selbstreinigende Gläser auf dem Markt, mit denen Fenster, Türen, Wintergärten und Fassaden ausgerüstet werden können. Es besteht jedoch für diese neue Produktgruppe ein erhöhter Aufklärungsbedarf, worauf das neue Merkblatt V.04 im Einzelnen eingeht. V.04 gibt wichtige Hinweise für den richtigen Umgang mit selbstreinigenden Gläsern bei der fachgerechten Planung, Montage und Nutzung.
Nachdem die Anwendung wasserabweisender (hydrophober) Glasoberflächen bereits seit den 80er Jahren unter anderem bei Duschkabinen im Innenbereich Anwendung findet, hat man jetzt durch gezielte Modifikation der Oberflächen auch im Außenbereich einen geringen Pflegeaufwand erreicht.

Als selbstreinigende Gläser bezeichnet man dabei Gläser mit Oberflächeneigenschaften als Kombination aus Fotokatalyse und Hydrophilie. Fotokatalyse bewirkt einen Abbau organischen Schmutzes unter UV-Einwirkung. Die Hydrophilie bewirkt eine Filmbildung des Wassers durch Herabsetzung der Oberflächenspannung zur Intensivierung der Reinigungswirkung und gleichzeitig zur Vermeidung von Rückständen beim Abtrocknen. Für eine optimale selbstreinigende Funktion ist daher immer UV-Licht und Wasser Voraussetzung.

Hydrophile Oberflächen sind aber nicht verträglich mit Silikonen. Silikone und vergleichbare Stoffe hydrophobieren die Oberflächen. Falls Silikon auf eine hydrophile Oberfläche kommt, kann sich das Wasser nicht mehr zu einem Film ausbreiten. Die selbstreinigende Funktion des Glases wird gestört. Aus diesem Grund gilt es jede Art von Kontakt mit Silikon auf selbstreinigenden Gläsern zu vermeiden, um die selbstreinigende Funktion der Gläser nicht zu stören.

Das Merkblatt zeigt auf, welche Alternativen für bestimmte Anwendungsfälle von Silikonen geboten sind und was im Einzelfall zu berücksichtigen ist. Es wird empfohlen, das Merkblatt V.04 (nachweislich) dem Verhandlungspartner (z. B. Bauherr) während der Vertragsverhandlungen zu übergeben, um den bestehenden Aufklärungs- bzw. Mitteilungsverpflichtungen des Auftragnehmers gerecht zu werden.

Das VFF-Merkblatt V.04, das der Verband in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fenstertechnik in Rosenheim, dem BIV des Glaserhandwerks, dem Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), dem Industrieverband Dichtstoffe e. V. (IVD) und anderen kompetenten Fachleuten erstellt hat, ist als Leseprobe unter www.window.de einzusehen und kann über vff@window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt beträgt 6,00 Euro. Mitglieder des Verbandes erhalten ein Exemplar kostenlos.

Quelle/Kontaktadresse:
Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
Pressestelle
Walter-Kolb-Str. 1-7, 60594 Frankfurt
Telefon: (069) 955054-0, Telefax: (069) 955054-11

eMail: vff@window.de
Internet: http://www.window.de


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