Schallschutz beim Hausbau einplanen

Schallschutz beim Hausbau einplanen

Bauherren ersparen sich viel Ärger, wenn der Schallschutz von vornherein eingeplant und vertraglich festgelegt wird. Damit kann sowohl die Lärmbelästigung durch laute Nachbarn als auch im eigenen Haus vermieden werden. Vom Privatleben der Nachbarn möchte man meist nicht allzu viele Details wissen. Doch in Reihen- und Doppelhäusern mit schlechtem Schallschutz lässt sich dies oft nicht vermeiden. So wird man Zeuge jedes Familienstreits, kennt zwangsläufig den Musikgeschmack und weiß, wie oft sich die Nachbarn duschen. Aber auch für die Besitzer von Einfamilienhäusern ist Lärmschutz wichtig, wenn der Haussegen nicht schief hängen soll. Sonst können die Eltern nicht ruhig schlafen, solange die Kinder ihre Stereoanlagen oder Spielkonsolen nicht ausgeschaltet haben. Oder die Tochter kann sich nicht auf die Hausaufgaben konzentrieren, wenn Mutter am Klavier übt oder bei einer Talkshow im TV entspannt.

Experten raten deshalb, dass bei der Bauplanung die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" beachtet wird. Die Beschaffenheit der Haustrennwand bei Doppel- oder Reihenhäusern und die Wohnungstrennwand im Mehrfamilienhaus bestimmen dabei die Schalldämmung. Mit massivem Ziegelmauerwerk aus Poroton von Wienerberger erreicht man sogar Werte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen übertreffen und für erhöhten Lärmschutz sorgen.

Bauherren sind gut beraten, sich die Schalldämmeigenschaften der Trennwand vertraglich zu sichern. Damit alle Stockwerke beim Doppel- und Reihenhaus schallgeschützt sind, sollte die Haustrennwand als zweischalige Wandkonstruktion aus Ziegeln mit hoher Rohdichte ausgeführt sein. Die zweischalige Schallschutzwand sorgt gleichzeitig für eine durchgängige Trennfuge, die Haustrennwände vom Keller bis ins Dach ohnehin aufweisen müssen. Die Trennfuge sollte mindestens drei Zentimeter dick sein und mit dicht gestoßenen Mineralfaserplatten gefüllt sein.

Im Dachgeschoss ist weiterhin zu beachten, dass die Wände bis unter die Dachlattung reichen, dass Hohlräume zwischen den Sparren gedämmt und Fugen zwischen Randsparren und Wand ausgefüllt werden. Zudem muss die Dachdeckenverkleidung eng an der Haustrennwand anschließen. Deutliche Verbesserungen beim Schallschutz bieten auch so genannte Füllziegel, die im Kern mit Beton verfüllt werden und so eine besonders hohe Rohdichte erhalten. Die Füllziegel kommen nicht nur bei der Haustrennwand zum Einsatz, sie gewährleisten auch einen hohen Lärmschutz als einschalige Wohnungstrenn- oder Treppenhauswand im Mehrfamilienhaus.

Schallschutz lässt sich auch innerhalb der eigenen Wohnräume noch weiter verbessern. Wienerberger bietet eine derartige Lösung mit dem Ziegel-Innenwand-System ZIS, bei dem die Wände von anschließenden Bauteilen entkoppelt werden. Nicht entkoppelte, leichte Wände können nämlich durch Schall wie eine Membran in Schwingungen versetzt werden und diesen über anschließende Wände und Decken in benachbarte Zimmer weiterleiten. Physikalisch entkoppelte Wände verbessern den Lärmschutz hingegen erheblich.

Auch die Schalldämmung der Decken und Fußböden ist wichtig, um zu verhindern, dass Trittgeräusche im darunter liegenden Zimmer zu hören sind. Dazu müssen Fußböden "schwimmend", also ohne Verbindung zu Wänden und Decke, verlegt werden. Um den Trittschall im Treppenhaus zu verringern, sollte auf den Treppenabsätzen ebenfalls schwimmender Estrich verlegt und der Treppenlauf elastisch aufgelagert werden. Ebenso sollten Wasserleitungen und Heizungsrohre die Böden und Wände nicht direkt berühren.

Die Schalldämmung der Außenwand wird nicht zuletzt durch die Qualität ihrer schwächsten Stelle - nämlich der verwendeten Fenster - bestimmt. Lärm von draußen wird neben einer massiven Wand am besten durch spezielle Schallschutzfenster abgehalten. Allerdings ist hierbei eine professionelle Ausführung wichtig, da Lärm auch durch die Übergänge an Rollläden oder Fensterscheiben dringen kann.

Schallschutz lässt sich auch innerhalb der eigenen Wohnräume noch weiter verbessern. Wienerberger bietet eine derartige Lösung mit dem Ziegel-Innenwand-System ZIS, bei dem die Wände von anschließenden Bauteilen entkoppelt werden.

Experten raten, dass bei der Bauplanung die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" beachtet wird. Die Beschaffenheit der Haustrennwand bei Doppel- oder Reihenhäusern und die Wohnungstrennwand im Mehrfamilienhaus bestimmen dabei die Schalldämmung. Mit massivem Ziegelmauerwerk aus Poroton von Wienerberger erreicht man sogar Werte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen übertreffen und für erhöhten Lärmschutz sorgen.

Bauherren ersparen sich viel Ärger, wenn der Schallschutz von vornherein eingeplant und vertraglich festgelegt wird. Damit kann sowohl die Lärmbelästigung durch laute Nachbarn, durch Straßen- oder Fluglärm als auch im eigenen Haus vermieden werden.

Die Schalldämmung der Außenwand ist wichtig. Lärm von draußen wird neben einer massiven Wand am besten durch spezielle Schallschutzfenster abgehalten.
Fotos: Wienerberger Ziegelindustrie


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