Fahrgemeinschaften / Gemeinsam sparen statt getrennt fahren / Fahrtenbuch erleichtert gerechte Kostenverteilung

Fahrgemeinschaften / Gemeinsam sparen statt getrennt fahren / Fahrtenbuch erleichtert gerechte Kostenverteilung
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)

(Verbandspresse, 13.09.2005 11:51)

(München) - Die in den vergangenen Monaten drastisch gestiegenen Kraftstoffpreise haben das Autofahren so sehr verteuert, dass es mittlerweile für viele Menschen nahezu unerschwinglich geworden ist. Eine kostengünstige und zudem Umwelt schonende Alternative sind nach Ansicht des ADAC gerade jetzt Fahrgemeinschaften. Was dabei zu beachten ist, hat der Club in den folgenden Tipps zusammengestellt:
- Unbedingt prüfen, ob der bestehende Vertrag der Haftpflichtversicherung Vereinbarungen enthält, die geändert werden müssen, wenn eine Fahrgemeinschaft gebildet wird. Gegebenenfalls sollte man einen Vertrag mit der höchstmöglichen Deckungssumme von derzeit 100 Millionen Euro abschließen.

- Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht zwingend erforderlich, da die Ansprüche verletzter Mitfahrer in der Regel von der Haftpflichtversicherung erfasst werden. Bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte sowie auf angeordneten Dienstfahrten ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Abwicklung des Schadens zuständig. Sie übernimmt beispielsweise die Heilbehandlungskosten.
- Vor Fahrtantritt eine Haftungsbeschränkung mit den Mitfahrern vereinbaren und unterschreiben lassen. Damit sichert sich der Fahrer gegen Ansprüche der Insassen ab, die von der Haftpflicht- oder einer anderen Versicherung nicht oder nur zum Teil gedeckt sind.
- Der ADAC empfiehlt, ein Fahrtenbuch zu führen. Dadurch wird zum Monatsende die gerechte Kostenbeteiligung erleichtert.
- Neben dem Kraftstoffverbrauch sollte man auch die monatlichen Betriebskosten wie Reparaturen, Inspektionen und den normalen Verschleiß ermitteln. So lässt sich leicht berechnen, mit welcher Summe sich die Mitfahrer an den Kosten beteiligen müssen.
- Nicht nur der Fahrzeughalter, sondern auch die Mitfahrer können ihre anteiligen Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wechselseitige Fahrgemeinschaften können die durch das Einsammeln der Mitfahrer entstandenen Umwegkilometer ebenfalls absetzen.
- Wer von seinen Mitfahrern mehr als die eigentlichen Betriebskosten verlangt, kann bei einem selbst verschuldeten Unfall von der Versicherung zur Kasse gebeten werden.

Vor der Bildung einer Fahrgemeinschaft sollten sich alle Mitfahrer über einige Spielregeln verständigen. Vor allem Unpünktlichkeit und längere Wartezeiten führen häufig zum vorzeitigen Ende der Gemeinschaft.

Quelle/Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500

eMail: adac@adac.de
Internet: http://www.adac.de/


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