Vier Prämien für Arbeitnehmer
Attraktive staatliche Förderungen lassen sich auch kombinieren
Schwäbisch Hall, 21. Dezember 2004 - Sparen, Geld anlegen, Vermögen bilden, für den Ruhestand vorsorgen: Mit diesen Fragen muss sich jeder rechtzeitig beschäftigen. Da die gesetzliche Rente allein den Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nicht mehr sichern kann, gilt es, privat fürs Alter vorzusorgen. Möglichkeiten dazu gibt es verschiedene: Im Alter mietfrei in den eigenen vier Wänden zu wohnen, gilt als eine Art zweite Rente, Bausparen wiederum als Brücke zum Wohneigentum. Und wer sein Geld in Fondssparplänen anlegt, verbindet sicheren Vermögensaufbau mit der Chance auf staatliche Förderung. Am besten fährt, wer die Fördermöglichkeiten so kombiniert, dass man alle Prämien und Zulagen optimal ausschöpfen kann. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall verrät, wie Arbeitnehmer kein Geld verschenken.
Wohnungsbauprämie können Bausparer bekommen, die mindestens 16 Jahre alt und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Maßgeblich für die Prämienberechtigung ist das zu versteuernde Einkommen: Es darf bei Alleinstehenden maximal 25.600 Euro, bei Verheirateten höchstens 51.200 Euro betragen. Das Bruttoeinkommen kann übrigens, je nach Freibeträgen, deutlich über diesen Grenzen liegen. Ausgewiesen ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens im Steuerbescheid. Gefördert werden jährliche Sparleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der jährlichen Sparleistung, im Höchstfall also rund 45 Euro bei Singles, das Doppelte bei Ehepaaren.
Extra vom Chef: vermögenswirksame Leistungen
Wie schon der Name sagt, haben nur Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Auch hier gelten Obergrenzen für das zu versteuernde Einkommen: Sie liegen bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Gefördert werden damit Einzahlungen auf Bausparverträge in Form von vermögenswirksamen Leistungen (vL) und zwar bis zum begünstigten Höchstbetrag von 470 Euro. Die vL muss der Bausparer von seinem Arbeitgeber direkt auf den Bausparvertrag überweisen lassen. In vielen Unternehmen zahlt der Arbeitgeber diese vL zusätzlich zum Gehalt. Ist das nicht der Fall oder überweist der Chef nur einen Teil des Höchstbetrages von 470 Euro jährlich, kann die Differenz auch vom Gehalt einbehalten werden. Auch in diesem Fall muss der Bausparer die Einzahlungen unbedingt als vermögenswirksame Leistungen ausweisen und vom Arbeitgeber überweisen lassen: Für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer gibt es neun Prozent Prämie -oder maximal 43 Euro.
Eine zweite, zusätzliche Sparzulage können Arbeitnehmer für die Anlage von vL auf einen Fondssparplan erhalten. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim vermögenswirksamen Bausparen: Die vL muss auch in diesem Fall direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden. Der Prämiensatz liegt bei 18 Prozent des begünstigten Höchstbetrags von jährlich 400 Euro.
Lukrative Zulage für private Zusatzrente
Die Zulagen für den Aufbau einer privaten Altersrente erhalten Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Auch Ehepartner des Berechtigten, die kein eigenes Einkommen, aber einen eigenen Altersvorsorgevertrag haben, können die Zulage bekommen. Einkommensgrenzen dafür gibt es nicht. Die Höhe der erforderlichen Einzahlungen richtet sich nach dem beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen. Zwei Prozent dieses Einkommens müssen 2004 und 2005 jeweils eingezahlt werden, um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen. Bis 2008 steigt die Mindestsparleistung auf vier Prozent.
Die Grundzulage im Jahr 2004 beträgt bei Alleinstehenden 76 Euro, bei Verheirateten 152 Euro (vorausgesetzt, jeder Ehepartner hat einen eigenen Altersvorsorgevertrag). Pro Kind kommen 92 Euro hinzu. Die Zulagen werden mit der jährlichen Sparleistung verrechnet, das heißt, der Sparer muss den um die Zulage verminderten förderfähigen Betrag einzahlen. Ob im Einzelfall zusätzliche Steuervorteile möglich sind, prüft das Finanzamt. Die Förderquoten hängen vom Familienstand und dem Einkommen ab und können in vielen Fällen 50 Prozent und mehr betragen.
Kombinieren lohnt sich
Kombiprodukte wie etwa 4P verbinden Bau- und Fondssparen mit dem Aufbau einer privaten Zusatzrente. Anspruchsberechtigte können sich so das Maximum an staatlichen Zuschüssen sichern. Für eine Familie mit zwei Kindern sind auf diese Weise bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro in sieben Jahren insgesamt bis zu 5.800 Euro an Prämie drin.