Bundesregierung und KfW Förderbank starten optimiertes
CO2-Gebäudesanierungsprogramm und gemeinsame Förderinitiative
"Wohnen, Umwelt, Wachstum"
Im Vorgriff auf das 25 Mrd.-Programm der Bundesregierung für
Wachstum und Beschäftigung startet die KfW Förderbank ab sofort
Verbesserungen und Vergünstigungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm
und in den Programmen "Wohnraum Modernisieren" und "Ökologisch
Bauen." Diese Programme sind Bestandteil der Förderinitiative
"Wohnen, Umwelt, Wachstum". Dazu werden Restmittel in der
Größenordnung von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit
sind bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2006 und der Freigabe
der 1,4 Milliarden Euro für das neue Programm ab sofort positive
Wirkungen aus der Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung zu
erzielen. "Wir verfolgen mit diesen Programmen drei Ziele", so
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Erstens geht es um Arbeit und
Beschäftigung. Jede in den Gebäudebestand investierte Mrd. Euro
sichert oder schafft rund 25.000 Arbeitsplätze im Bauhandwerk und
Baugewerbe. Zweitens helfen wir, Energie einzusparen und die
Energiekosten beim Wohnen zu senken. Die Durchschnittskosten für
Heizung und Warmwasser liegen nach Berechnungen des Deutschen
Mieterbundes für eine durchschnittlich große Wohnung von 85 qm bei
über 70 Euro pro Monat mit steigender Tendenz. Und drittens tun wir
etwas für die Umwelt, indem der CO2-Ausstoß verringert wird, um die
Klimaschutzziele des Kyoto-Abkommens zu erreichen."
Die deutlich verbesserten Förderbedingungen der drei o.g.
KfW-Programme geben Anreize, bundesweit Modernisierungs- und
Sanierungsinvestitionen zu tätigen. "Bei Zinssätzen für den Kunden
von derzeit nominal 1 % p.a. im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" und
nominal 2 % p. a. im Programm "Wohnraum Modernisieren Öko-Plus"
sollte niemand zögern, die Maßnahmen auch anzupacken. Dabei
"belohnen" Bundesregierung und KfW diejenigen, die etwas für die
Umwelt tun. Denn es gilt folgende Devise: `je energiesparender die
Maßnahme, desto günstiger der Zinssatz`" sagte Ingrid Matthäus-Maier,
Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.
Neben den Verbesserungen zum 1. Februar sollen mit dem
In-Kraft-Treten des Bundeshaushaltes im Sommer Zuschüsse vor allem an
selbstnutzende Eigentümer und Kredite an die Kommunen zur Sanierung
von Schulen und Kindergärten zur Verfügung gestellt werden.
Die geänderten KfW-Programme im Detail
In den Programmen "CO2-Gebäudesanierung", "Wohnraum Modernisieren"
und "Ökologisch Bauen" sind die Zinssätze deutlich gesenkt worden (s.
Tabelle). Weiter ist ab 1. Februar 2006 durch die Einführung
einheitlicher Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR pro Wohnung bei
energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Vollfinanzierung
aus Förderkrediten möglich (bisher galt im
CO2-Gebäudesanierungsprogramm ein Förderhöchstbetrag von 250 EUR/qm
Wohnfläche). Für allgemeine - nichtenergetische - Sanierungsmaßnahmen
liegt der Betrag sogar bei 100.000 EUR.
1. KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden besonders energiesparende
Maßnahmen gefördert, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um
mindestens 40 kg pro m? und Jahr beitragen.
- In diesem Programm werden weiterhin umfassende energetische
Modernisierungen, d. h. die bekannten Maßnahmenpakete 0 bis 4
gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizungen und
Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg pro m2 und
Jahr erreichen, werden künftig im Programm Wohnraum Modernisieren
gefördert.
- Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv 1
% p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).
- Der Förderhöchstbetrag wird von 250 EUR pro m2 Wohnfläche auf
50.000 EUR pro Wohneinheit umgestellt, wodurch in der Regel
Vollfinanzierungen ermöglicht werden.
- In Zukunft wird die Förderung auf Wohngebäude, die bis zum
31.12.1983 fertig gestellt wurden, erweitert (bislang einschließlich
31.12.1978). Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind zukünftig auch
Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.
2. Wohnraum Modernisieren
In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Hierbei unterscheidet sich der
Zinssatz zwischen energetischen ÖKO-PLUS-Maßnahmen (z.B. Heizungs-,
Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und sog.
STANDARD-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung).
- Der Zinssatz liegt für eine ÖKO-PLUS-Maßnahme, 20 Jahre Laufzeit
bei effektiv 2,02 % p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).
- Zusätzlich zu den bisherigen ÖKO-PLUS-Maßnahmen werden fortan
die Erneuerung der Fenster sowie der Austausch von Einzelöfen und
Nachtspeicherheizungen gefördert.
- Der Förderhöchstbetrag für ÖKO-PLUS-Maßnahmen beträgt 50.000 EUR
pro Wohneinheit. Für STANDARD-Maßnahmen bleibt der Förderhöchstbetrag
wie bislang bei 100.000 EUR pro Wohneinheit.
3. Ökologisch Bauen
In diesem Programm werden die Errichtung von besonders
energiesparenden Gebäuden
(Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60
kWh/m2 und Jahr sowie Passivhäuser) sowie der Einbau von
Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
- Der Zinssatz liegt für Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser für
20 Jahre Laufzeit bei effektiv 1 % p. a.
- Im Programm Ökologisch Bauen werden für Energiesparhäuser 40 und
60 sowie für Passivhäuser bessere Zinskonditionen und
Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR (bisher beim
EnergiesparhausEnergiesparhaus 60 nur 30.000 EUR und bei
Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien 10.000 EUR) angeboten.
Die seit 1. Februar 2006 geltenden Zinssätze sind in der folgenden
Tabelle dargestellt (Beispiel: Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, 3
tilgungsfreien Anlaufjahren, 10 Jahren Zinsbindung)