Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kämpft gegen Kennzeichnungswahn der derzeitigen Regierung

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kämpft gegen Kennzeichnungswahn der derzeitigen Regierung
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

(Verbandspresse, 24.08.2005 15:07)

(Bad Honnef) - Geht es nach dem Willen der derzeitigen Regierung, soll künftig bei jedem lose verkauften Lebensmittel über die Verkehrsbezeichnung und die allergenen Zutaten informiert werden. Für das deutsche Lebensmittelhandwerk ist diese Forderung nicht umsetzbar. Allein 17.000 deutsche Handwerksbäckereien würden mit einem erheblichen Aufwand belastet. Besonders betroffen wären die kleinen und mittleren Betriebe des Bäcker- und Konditorenhandwerks. Ihr vielfältiges Sortiment umfasst durchschnittlich 500 unterschiedliche Produkte. Da fast alle Getreidesorten das Allergen Gluten enthalten, müsste jede Backware gekennzeichnet werden. Viele Betriebe müssten zusätzlich Zeit und Geld aufwenden, um die Informationen zu erstellen und zu verwalten, zumal bei häufig wechselnden Produkten und Zutaten. Das führt zu einer weiteren Personalkostenexplosion ohne erkennbaren Nutzen für den Verbraucher, der viel besser und verständlicher durch einen einfachen Aushang im Laden informiert werden kann.
„Seit Jahren liegen in unseren Mitgliedsbetrieben Kundeninformationen über Zutaten und Inhaltsstoffe der einzelnen Produkte bereit. Die Anzahl der daran interessierten Kunden ist verschwindend gering. Geschulte Fachverkäuferinnen sind zudem in der Lage, den Kunden über die Produkte aufzuklären,“ weiß Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Im Rahmen des regelmäßigen Gedankenaustauschs unseres Zentralverbandes mit politischen Entscheidungsträgern aller Bundestagsfraktionen haben wir unsere Auffassung zur geplanten Kennzeichnungsverordnung verdeutlichen können. Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: „Das Ergebnis der zuletzt geführten Gespräche ist die beiliegende Presseerklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich deutlich zu Gunsten einer praktikabeln Verbraucherschutzpolitik ausspricht.“ Vorher hatte bereits die FDP-Bundestagsfraktion die Auffassung vertreten, den Betrieben dürfe keine weitere Bürokratie mit finanziellen Belastungen aufgebürdet werden. Auch die Fraktion der Grünen hat sich für eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen, die „so einfach und verständlich wie möglich geregelt sein und einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen von Lebensmittelwirtschaft und Verbrauchern schaffen (sollte)“.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf die entsprechende Anfrage unseres Zentralverbandes nicht reagiert.

HGF Dr. Groebel: „Damit steht zu hoffen, dass eine neue Bundesregierung ihren Verordnungsvorschlag an der offenbar mehrheitlich vertretenen Auffassung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausrichten wird.“

Quelle/Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Bondorfer Str. 23, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224/77040, Telefax: 02224/770440

eMail: zv@baeckerhandwerk.de
Internet: http://www.baeckerhandwerk.de


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