Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn stoppt Verkauf von Eiern sowie Hühner- und Hähnchenfleisch aus Belgien
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn hat im Zusammenhang mit der Dioxinverseuchung von Eiern, Hühner- und Hähnchenfleisch in Belgien heute vorsorglich den Handel in NRW aufgefordert, diese Produkte belgischer Herkunft nicht mehr zu verkaufen. Zugleich wurden die Lebensmittelüberwachungsämter des Landes beauftragt, entsprechende Kontrollen durchzuführen und gegebenenfalls Lebensmittel zu beschlagnahmen.Darüber hinaus hat Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn die Ernährungswirtschaft aufgefordert, Eiprodukte, die zur Herstellung von Folgeprodukten wie Eierlikör, Teig- und Backwaren verwendet werden, auf ihre Herkunft zu überprüfen und im Falle belgischer Herkunft nicht zu verwenden. Auch hier werden die Behörden des Landes Kontrollen durchführen.
Vorsorglich werden landesweit zudem stichprobenartig Futtermittel kontrolliert, um zu prüfen, ob dioxinbelastetes Futtermittel doch nach Nordrhein-Westfalen gelangt ist. Dies ist nach den bisher aus Bonn und Brüssel vorliegenden Informationen nicht der Fall.
Bereits am Freitag abend hatte Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn vor dem Verzehr von Eiern sowie Hühner- und Hähnchenfleisch aus Belgien gewarnt, nachdem sie erst aus den Medien Kenntnis von den Maßnahmen der belgischen Behörden erlangt hatte. Die Ministerin wies zugleich die Lebensmittelüberwachungsämter in NRW an, Proben von Eiern, Hühner- und Hähnchenfleisch aus Belgien zu entnehmen und auf Dioxin zu untersuchen. Aufgrund des aufwendigen Analyseverfahrens ist mit Ergebnissen erst Ende dieser Woche zu rechnen. Zusätzlich werden auch Folgeprodukte von Eiern vor allem belgischer Herkunft auf Dioxine untersucht.
Anhaltspunkt für die Verbraucher bezüglich der Herkunft von Eiern kann die Packstellennummer auf der Verpackung sein. Die Ziffer "1" steht dabei für Belgien, "2" für Deutschland. Diese Nummer weist jedoch lediglich auf das Land hin, in dem die Eier verpackt wurden. Eine zuverlässige Herkunftsangabe ist damit nicht gewährleistet, das heißt: Die in einem bestimmten Land verpackten Eier können auch aus einem anderen Land der EU stammen. Lediglich Eier aus Drittländern müssen einen Herkunftsstempel (direkt auf dem Ei) haben. Auch der Hinweis auf einen "Geflügelhof" kann bedeuten, daß es sich dabei lediglich um eine Packstelle handelt.
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn kritisiert diese Kennzeichnungsregelung als unzureichend und fordert Verbesserungen. So könnte ein Stempel auf dem Ei selbst Aufschluß über dessen Herkunft geben. Bei Hühner- und Hähnchenfleisch wird unterdessen auf den Schlachtbetrieb hingewiesen, wobei hier der Buchstabe "B" für Belgien und "D" für Deutschland steht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Tel. 0211/4566 294 oder 295.