EU überprüft Mitgliedstaaten auf Trichinenuntersuchung

EU überprüft Mitgliedstaaten auf Trichinenuntersuchung

Ende des letzten Jahres waren in Nordrhein-Westfalen nach dem Verzehr von Mettwurst und rohem Gehackten insgesamt 52 Menschen an der durch Fadenwürmer verursachten Trichinellose erkrankt. Diese Erkrankung, bei der fieberhafte Darmerkrankungen und sogar rheumatische Muskelschmerzen bis hin zu Arbeitsunfähigkeit oder sogar Tod auftreten können, war bis dahin seit 15 Jahren in NRW selten aufgetreten. Trichinenerkrankungen sind meldepflichtig und Reihenuntersuchungen auf Trichinen sind seit 1937 an deutschen Schlachthöfen vorgeschrieben und auch EU-weit zur Pflicht gemacht worden. Ermittlungen der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter ergaben in diesem Fall, daß wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß auf Trichinen untersuchtes Fleisch aus anderen europäischen Ländern die Trichinellose-Fälle verursacht haben.

"Wir haben uns sofort an die zuständigen Bundesbehörden mit der Bitte um Aufklärung gewandt", sagte Bärbel Höhn heute in Düsseldorf. "Jetzt wird europaweit eine Überprüfung eingeleitet. In der letzten Woche waren Experten der Europäischen Union in den nordrhein-westfälischen Betrieben, die das belastete Fleisch in den Handel gebracht haben, um deren Fleischimporte zu überprüfen. Es besteht der Verdacht, daß wahrscheinlich importiertes Fleisch, unter anderem aus Spanien für die Erkrankungen verantwortlich ist. Trichinellose-Erkrankungen beim Menschen können nur dann auftreten, wenn das Fleisch nicht vorschriftsmäßig nach dem Schlachten untersucht worden ist."

Die meisten Fälle aus NRW lassen sich auf den Verzehr von Mettwürstchen einer Firma aus Essen zurückführen. Diese wurden unter anderem aus frischem spanischen Schweinenacken hergestellt. Ein zweiter Fall betraf eine Erkrankung von 11 Personen im Kreis Mettmann. Als Ursache kommt frisches Schweinemett aus einem Supermarkt im Kreis Mettmann in Frage; denn aus dem in einer Kühltruhe noch vorhandenen Mett einer erkrankten Person konnten Trichinen isoliert werden. Die sofort eingeleiteten Ermittlungen ergaben, daß dieser Betrieb von einem Hackfleisch-Hersteller beliefert wurde, der wiederum sein Schweinefleisch von 9 verschiedenen Schlacht- und Zerlegungsbetrieben aus Belgien, Niederlande und Deutschland bezogen hatte.
Zusätzlich wurden die hiesigen Veterinärämter gebeten, im Rahmen ihrer Fachaufsicht auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Trichinenuntersuchung zu achten. Vom Gesundheitsministerium wurden die Ärztekammern über das Krankheitsgeschehen informiert, um die Symptome der sehr selten auftretenden Krankheit den Ärzten zu verdeutlichen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) empfiehlt, Schweinefleisch (und Pferde- und Wildschweinfleisch) auf mindestens 65 Grad Celsius zu erhitzen und die Fleischstücke möglichst gut durchzubraten. Auch das Tiefgefrieren tötet die Trichinen ab (Fleisch mit einem Durchmesser von max. 15 cm über 20 Tage bei -15 Grad Celsius oder 10 Tage bei -23 Grad Celsius). Besondere Aufmerksamkeit ist nach Angaben des BgVV bei Selbstschlachtungen insbesondere bei Wild geboten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Tel. 0211/4566 294 oder 295.


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