Dorferneuerungsprogramm wird erweitert - Aus alt mach neu -

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Dorferneuerungsprogramm wird erweitert - Aus alt mach neu -

Das nordrhein-westfälische Dorferneuerungsprogramm wird ausgedehnt. Gefördert wird nun auch der Umbau land- und forstwirtschaftlicher Gebäude, wodurch neue Verwendungsmöglichkeiten für alte Bausubstanz entstehen, die sich nicht mehr in moderne Betriebe eingliedern läßt. So kann aus einem ungenutzten Kuhstall ein Friseursalon oder eine Ferienwohnung für Familien werden. Für diese Umbaumaßnahmen hat das Land einen Betrag von 2 Millionen DM für das Jahr 1998 bereitgestellt. Mit der Förderung soll Land- und Forstwirten die Möglichkeit geboten werden, neue Einkommensquellen zu erschließen, um damit die Existenz ihrer Betriebe auch langfristig zu sichern. Gleichzeitig erhöhen die mit der Förderung bestehenden neuen Angebote auch die Attraktivität der Dörfer und des ländlichen Raumes als Wohn-, Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum."Durch die Möglichkeit neuer Nutzung von alten landwirtschaftlichen Gebäuden können auch die ländlichen Regionen mit der Zeit schritthalten, ohne das alte Dorfbild aufgeben zu müssen", sagte Umweltministerin Bärbel Höhn. "Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Betriebe und ist daher vom Einkommen abhängig. Wir haben eine Obergrenze für die Förderung eingeführt, damit möglichst gerecht verteilt werden kann."

Bei dem Umbau zu Wohn-, Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungszwecken von Projekten, die zum Programm "regionale Vermarktung" zählen, werden die Anträge vorrangig beschieden. Es besteht aber auch die Möglichkeit zu finanzieller Unterstützung bei einer Nutzung als öffentliche, kulturelle oder gemeinschaftliche Einrichtung. Die förderfähigen Kosten beinhalten das Herrichten und Erschließen des Gebäudes, die Bau- und Bauwerkskonstruktion und einen Teil der Baunebenkosten.

Antragsberechtigt sind Land- und Forstwirte, die laut Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte beitragspflichtig sind, also alle Haupt- und Nebenerwerbslandwirte. Einer Ausweitung der Förderbedingungen über diesen engen Personenkreis hinaus hat die Bundesregierung, die sich an der Finanzierung des Programms beteiligt, leider nicht zugestimmt, obwohl dies im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur" wünschenswert gewesen wäre.

Weitere Informationen erteilen die Ämter für Agrarordung.

Das Wichtigste aus den Förderrichtlinien zur Umnutzung:
Antragsberechtigt: Land- und Forstwirte
Antragstellung bei: Amt für Agrarordnung
Inhalt der Förderung: Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz z.B. zu Wohn-, Handels-, Gewerbe- oder Dienstleistungszwecken
Förderfähig sind: Bau- und ein Teil der Baunebenkosten
Höhe der Förderung bei positiven Einkünften: Prozentualer Zuschuss zu den förderfähigen Gesamtausgaben:
bis 100 000 DM

* 35% (25% bei Umnutzung zu Wohnzwecken)

von 100 000 bis 120 000 DM

* 30% (20% bei Umnutzung zu Wohnzwecken)

von 120 000 bis 150 000 DM

* 25% (20% bei Umnutzung zu Wohnzwecken)

über 150 000 DM

* Keine Förderung

Höhe der baren Eigenleistung
bei positiven Einkünften: Prozentualer Anteil der baren Eigenleistung an den förderfähigen Gesamtkosten:
bis 80 000 DM

* 20%

von 80 000 bis 100 000 DM

* 30%

über 100 000 DM

* 40%

Maximaler Förderbetrag je Maßnahme: 100 000 DM
(80 000 DM bei Umnutzung zu Wohnzwecken)
Notwendige Antragsunterlagen

* Lageplan
* Bestätigung der Gemeinde, dass die Maßnahme der Bauleitplanung, der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung etc. entspricht
* Objektpläne, Kostenberechnung, Fotos
* Bestätigung der landwirtschaftlichen Alterskasse
* Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
* Ggf. Nachweis des Nutzungsrechtes am Gebäude
* Nachweis der Wirtschaftlichkeit
* - Baugenehmigung bzw. positiver Vorbescheid

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 0211/4566 294 oder 295.


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