Für Windenergieanlagen (WEA) reicht in der Regel ein Abstand von 200 m bis 550 m zum nächsten Wohnhaus

Für Windenergieanlagen (WEA) reicht in der Regel ein Abstand von 200 m bis 550 m zum nächsten Wohnhaus
Nach der Diskussion um die Lärmbelastung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) stellt ein Erlaß des Landesumweltministeriums klar: Grundlage für eine Genehmigung sind nicht allein die Abstände zwischen WEA und dem nächstem Wohnhaus, sondern die zumutbaren Lärmgrenzen. Der Erlaß bezieht die Weiterentwicklung dieser Anlagen ausdrücklich ein. Beim jetzigen Stand der Technik ergeben sich folgende Richtwerte: In reinen Wohngebieten müssen WEA mit einer Leistung von 100 bis 800 kw ca 550 m vom nächsten Wohnhaus entfernt stehen, um die nächtliche Lärmgrenze von 35 dB einzuhalten. Bei allgemeinen Wohngebieten genügt es, wenn die WEA nachts 40 dB unterschreitet, das wären zur Zeit ungefähr bei 340 m. Für Dorfgebiete und Einzelgehöfte gilt ein Grenzwert von 45 dB, der üblicherweise einen Abstand von 200 m erfordert.Nur in wenigen Einzelfällen können größere Abstände nötig sein, z.B. wenn Anlagen in Betrieb genommen werden, die nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen, oder solche, die heraushörbare Einzeltöne produzieren. Größere Abstände können natürlich auch bei Windparks nötig werden. Ebenso ist es möglich, WEA vereinzelt dichter zu bauen, sofern alle Grenzwerte eingehalten werden.

Wenn die Absicht besteht, WEAs in geringeren Abständen zur Wohnnachbarschaft zu errichten, muß die Baugenehmigung der WEAs nicht abgelehnt werden, sondern kann mit einschränkenden Bedingungen verknüpft werden: Manchmal genügt eine Drehzahlbegrenzung oder die Einschränkung der WEA auf Tagesbetrieb, um die Nachbarn vor unzumutbarem Lärm zu schützen.
"Damit die Lärmanforderungen im Einzelfall eingehalten werden können, bin ich für eine flexible Vorgehensweise. Man kann z.B. die Anlagen drosseln, wenn nachts zuviel Wind aufkommt" sagte Bärbel Höhn heute in Düsseldorf. "Die technischen Entwicklungen in diesem Bereich sind in den letzten Jahren so rasant vorangegangen, daß wir heute Regelungen treffen sollten, diese Neuentwicklungen einbeziehen."

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Tel. 0211/4566 294 oder 295.


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