Staatssekretärin Christiane Friedrich: Ursache der im Dezember erhöhten Dioxinwerte in Duisburg ist eingegrenzt
Das Staatliche Umweltamt (STUA) und das Landesumweltamt (LUA) forschen weiter nach den Ursachen für die im Dezember an drei Messstellen ermittelten deutlich erhöhten Dioxinwerte im Duisburger Süden. Aufgrund der Windrichtung im Dezember und der Entfernungsabhängigkeit, sowie der Art der Dioxine (Homologenmuster) vermuten die Umweltbehörden, daß die Ursachen für den Anstieg der Werte bei den Firmen B.U.S und/oder M.I.M. liegen. Andere Verursacher scheiden auch deshalb aus, weil der Staubniederschlag im Dezember im Vergleich gegenüber den Vormonaten leicht gesunken ist, so daß davon ausgegangen wird, daß eine zwar kleine, aber hoch belastete Menge Dioxinstaubes ausgetreten ist. Bei den Produktionsprozessen in beiden Firmen entstehen diese hochkonzentrierten Dioxinstäube. Nach einer Berechnung des LUA reichen ca. 25 kg solchen Staubes aus, um die erreichten Werte zu verursachen. Beide Firmen geben an, daß sie sich die erhöhten Dioxinwerte nicht erklären können. Das STUA wird deshalb seine Nachforschungen weiterführen. Bisher ist festgestellt worden, daß bei der Firma M.I.M. eine Materialprobe einen Dioxingehalt von 49,3 Mikrogramm pro Kilogramm Dioxin aufgewiesen hat. Das entspreche dem üblichen Gehalt in Resten von Gewebefiltern, die bei Wartungsarbeiten anfallen können - so die Einschätzung der Behörden.
Bei der Firma B.U.S. wurden in einem Raum oberhalb der Filteranlage und auf einer Bühne der Filteranlage Staubproben mit einem Dioxingehalt von 553 und 578 Mikrogramm Dioxin pro Kilogramm vorgefunden. Im Dezember waren über mehrere Tage umfangreiche Wartungsarbeiten an den Filterschläuchen im Betrieb durchgeführt worden.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Essen hatte aus Arbeitsschutzgründen eine Ordnungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld erlassen zum gefahrlosen Umgang mit dioxinhaltigen Stoffen. Danach sind entsprechende Verunreinigungen, die noch im Betrieb festzustellen sind, unverzüglich zu beseitigen. Das Staatliche Umweltamt behält sich vor, nach weiteren Prüfungen in den beiden Betrieben weitere Anforderungen und Maßnahmen einzuleiten.