wohnen im eigentum e.V. fordert Reform des Wohnungseigentumsrechts
Vorrang der Forderungen der Gemeinschaft vor anderen Gläubigern gefordert / Eigentümergemeinschaften bleiben oft auf ihren Forderungen sitzen Folge: zunehmender Instandhaltungsrückstand / Der Gesetzgeber ist in der Pflicht
29.04.04 - Wohnungseigentümer kommen ihren Zahlungsverpflichtungen immer häufiger nicht nach. Darunter leidet die Zahlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften. Den anderen Miteigentümern droht eine zusätzliche finanzielle Belastung, ohne die Aussicht beim nicht zahlenden Miteigentümer Rückgriff nehmen zu können. wohnen im eigentum e.V. sieht Reformbedarf auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Eigentümergemeinschaften müssen bei Zwangsversteigerungen mit ihren Forderungen vorrangig berücksichtigt werden. Anderenfalls droht ein Verfall von Wohnanlagen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen, kommen auch Wohnungseigentümer immer häufiger in finanzielle Schwierigkeiten. Deutlich merken dies die Verwalter von Eigentumsanlagen, die gerade jetzt verstärkt feststellen müssen, dass die Zahlungen des monatlichen Wohngelds und von beschlossenen Sonderumlagen ausbleiben.
Dies stellt ein schwerwiegendes Problem für die Eigentümergemeinschaft dar, da von diesem Geld die Wohnanlage unterhalten werden muss. Hiervon werden neben den laufenden Kosten für Strom, Heizung und Wasser, sowie der Vergütung des Hausmeisters und des Verwalters, auch Reparaturkosten gezahlt. Wenn Zahlungen in größerem Umfang ausfallen, so besteht die Gefahr, dass nötige Reparaturen nicht durchgeführt werden. Dies kann dazu führen, dass ein Schaden sich ausweitet und ein Verfall der Gesamtanlage droht. Der Verein wohnen im eigentum rät daher allen Wohnungseigentümer, darauf hinzuwirken, dass der Verwalter die ausstehenden Beträge notfalls auch gerichtlich durchsetzt. In jedem Fall ist schnelles Handeln geboten, da sonst die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft gefährdet ist. wohnen im eigentum weist darauf hin, dass dies dann für den einzelnen Wohnungseigentümer Konsequenzen haben kann. Auf Grund der gesamtschuldnerischen Haftung kann die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet sein, den entstandenen Fehlbetrag auszugleichen, was dazu führt, dass der einzelne Wohnungseigentümer die ausgebliebenen Beiträge der anderen Miteigentümer anteilig nachzahlen muss. Eine Rückforderung vom nicht zahlenden Eigentümer ist zwar generell möglich, scheitert aber im Einzelfall oft daran, dass dieser zahlungsunfähig und überschuldet ist. Auch eine Zwangsvollstreckung wird oft erfolglos bleiben, da andere Gläubiger, für die eine Hypothek oder Grundschuld eingetragen ist, bei der Zwangsversteigerung der Wohnung bevorzugt berücksichtigt werden. Die Eigentümergemeinschaft bleibt dann oft auf ihren Forderungen sitzen und muss die Mehrkosten selbst tragen.
Ein unhaltbarer Zustand, zumal auch eine Nachforderung beim Erwerber der Eigentumswohnung grundsätzlich nicht möglich ist. Dieser haftet erst ab der Eigentumsumschreibung im Grundbuch für die dann entstehenden Forderungen. wohnen im eigentum sieht hier von Seiten des Gesetzgebers Reformbedarf. Den Forderungen der Eigentümergemeinschaft muss bei der Verteilung des Versteigerungserlöses ein Vorrang vor allen anderen Gläubigern eingeräumt werden, so Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Den Miteigentümern kann nicht zugemutet werden, auf den Schulden ihrer Nachbarn sitzen zu bleiben. Das wird die Attraktivität und das Image von Eigentumswohnungen schädigen und die Bereitschaft zu Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen verringern. In der Folge droht der Verfall von Bausubstanz.
Vorbild kann hier Österreich sein, das seine gesetzlichen Bestimmungen entsprechend bereits 1999 änderte und damit positive Erfahrungen macht. Der Verein wohnen im eigentum fordert die Bundesregierung daher auf, sich dieses immer größer werdende Problem anzunehmen und entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen. Ein weiteres Ignorieren des erkennbaren Reformbedarfs durch den Gesetzgeber kann in Anbetracht der immer größer werdenden Probleme nicht hingenommen werden, so Heinrich - es muss endlich gehandelt werden.
wohnen im eigentum wird sich auch zukünftig um die Belange der Wohnungseigentümer kümmern und die Entwicklung kritisch beobachten und bewerten. Beratungsangebote für Wohnungseigentümer und Informationen über den Verein erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter (0228) 721 58 61.