Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: Vorsicht mit Lebensmitteln an warmen Tagen ist Garantie für unbeschwerte Feste
Die Tendenz ist zwar rückläufig, dennoch sind laut Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin 1999 bundesweit noch rund 85 000 Menschen an verschiedenen Salmonellosen erkrankt. Lebensmittel sind eine wichtige Quelle dieser Infektionen. Deshalb rät Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn bei warmer Witterung zu besonders sorgfältigem Umgang mit Lebensmitteln. Gerade bei Grillpartys und Picknicks im Grünen kann z.B. Fleisch bei nicht sachgerechter Behandlung schnell verderben. Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: "Lebensmittelvergiftungen können zum Teil schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Aus diesem Grund sollten wir bei Festen kein Risiko eingehen."
Zu den Lebensmitteln, die bei heißer Witterung sorgfältig gekühlt werden sollten, gehören Nudelsalat und Kartoffelsalat sowie Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung wie Bienenstich, Cremetorten, Sahnetorten. Der Genuss der nachfolgenden Produkte sollte bei Festen ohne Kühlmöglichkeiten vermieden werden: Mett, Tatar, Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch, Vorzugsmilch sowie selbst zubereitete roheihaltige Speisen wie Cremes, Tiramisu, Pudding und Mayonnaise.
Bakterien vermehren sich in halbwarmen Speisen besonders schnell. Wenn Lebensmittel nicht unmittelbar vor dem Servieren gegart werden, gibt es folgende Möglichkeiten: Nach dem Erhitzen schnell abkühlen und dann gekühlt lagern. Direkt vor dem Verzehr noch einmal kräftig (3 bis 5 Minuten) durchkochen und heiß halten.
Wer Lebensmittel für andere Personen zubereitet oder anbietet, sollte besonders auf seine persönliche Hygiene achten. Vor der Arbeit und zwischen den einzelnen Arbeitsschritten empfiehlt das Verbraucherschutzministerium, die Hände, die Arbeitsflächen und Geräte gründlich zu reinigen. Auftauwasser darf wegen der Salmonellengefahr nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen.
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fragen zur Sicherheit von Lebensmitteln haben, können sie sich an die 54 Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte wenden. Sie gehen auch eventuellen Beschwerden nach. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich rund 80 000 Proben von den Lebensmittelüberwachungsämtern zur Untersuchung in die staatlichen und kommunalen Labore gegeben.
Weitere Ratschläge zum sorgfältigen Umgang mit Lebensmitteln können sowohl im Faltblatt "Hygienisch zubereiten - gemeinsam genießen" nachgelesen werden, als auch im Internet unter: www.munlv.nrw.de.
Die Broschüre kann kostenlos angefordert werden:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Telefax: 0211/4566-388