Umweltministerin Bärbel Höhn: Dauer von Genehmigungsverfahren für industrielle Anlagen konnte halbiert werden

Umweltministerin Bärbel Höhn: Dauer von Genehmigungsverfahren für industrielle Anlagen konnte halbiert werden

Die nordrhein-westfälische Umweltverwaltung hat die Bearbeitungszeit von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in den letzten Jahren halbiert. Das geht aus einer Auswertung der Dauer von Genehmigungsverfahren bei den Bezirksregierungen und den Staatlichen Umweltämtern hervor. Danach konnte der Zeitraum zwischen der Vorlage eines vollständigen Antrags und dessen Genehmigung von durchschnittlich knapp sieben Monate im Jahr 1995 auf 3,5 Monate im Jahr 2002 verkürzt werden. Ausschlaggebend war neben einigen Verfahrensänderungen vor allem die Neuorganisation der Staatlichen Umweltämter, in denen die verschiedenen Bereiche des technischen Umweltschutzes zusammengewachsen sind. Bemerkenswert ist vor allem, dass das Ergebnis trotz der erforderlich gewordenen haushaltsmäßigen und personellen Einschränkungen inzwischen seit drei Jahren auf diesem hohen Niveau gehalten werden kann.
Umweltministerin Bärbel Höhn: "Die zügige Bearbeitung der Verfahren ist ein positives Signal für die Wirtschaft. Die Unternehmen können den Bau neuer Anlagen oder Erweiterungen durch die verkürzte Genehmigungsphase schneller abwickeln, und das gibt ihnen mehr Sicherheit in der Produktionsplanung und Finanzierung. Mit Ausnahme der Bezirksregierung Düsseldorf konnten die Bezirksregierungen sogar trotz der bei ihnen abzuwickelnden umfangreicheren Verfahren die Bearbeitungszeit im Jahr 2002 gegenüber dem Landesdurchschnitt um weitere zwei Wochen auf rund drei Monate verkürzen."

Bearbeitungszeiten für Genehmigungsanträge, die über dem Durchschnitt liegen, sind häufig auf unvollständige Anträge zurückzuführen. Eine rechtzeitige Inanspruchnahme der Beratung durch die Genehmigungsbehörden im Vorfeld kann diese Verzögerung verhindern. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen hat NRW zusätzlich bereits 1998 als erstes Bundesland gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern das Modell "Sachverständige in Genehmigungsverfahren im Umweltbereich" ins Leben gerufen. Spezielle Sachverständige, die nach vom Umweltministerium vorgegebenen Richtlinien bestellt und vereidigt werden, unterstützen die Unternehmen bei der Antragsstellung. Dies garantiert, dass die Unterlagen vollständig sind und die Anträge daher zügig bearbeitet werden können.

Eine weitere Rolle bei der Dauer der Genehmigungsverfahren spielt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung weiterer Behörden auf kommunaler Ebene, die ihre Stellungnahmen und Beiträge durch umfangreiche Abstimmungsprozesse in fast zwei Drittel aller Fälle nicht in der vorgegebenen Frist von einem Monat abgeben konnten.

Die Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regeln unter anderem den Ausstoß von Abgasen, Abwasser und Lärm. Mit dem Genehmigungsbescheid sollen schädliche Umwelteinwirkungen durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen ausgeschlossen und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie der Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet werden. Zugleich sorgt der Bescheid für Rechtssicherheit bei Anlagenbetreibern und Nachbarn. Genehmigungsbehörden sind die zwölf Staatlichen Umweltämter, es sei denn, zur Zulassung der Anlage ist eine Umweltweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In diesen Fällen sind die 5 Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) des Landes für das Verfahren zuständig. In NRW werden jährlich bis zu vier Milliarden Euro in industrielle Anlagen investiert, wobei sich die Anzahl der Genehmigungsverfahren zwischen 900 und 1.300 pro Jahr bewegt. Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen mehr als 14.000 immissionsschutzrechtlich genehmigte industrielle Anlagen erfasst.


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