BITKOM kritisiert geplante Abschreibungsregeln für betriebliche Software / Längere Abschreibungsfristen belasten die Unternehme

BITKOM kritisiert geplante Abschreibungsregeln für betriebliche Software / Längere Abschreibungsfristen belasten die Unternehmen
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)

(Verbandspresse, 02.08.2005 13:33)

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert den geplanten Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Bilanzierung und Abschreibung von betrieblich genutzter ERP-Software. "Der Entwurf enthält noch wirtschaftsschädliche Regelungen und unnötige Verschärfungen im Vergleich zur bisherigen Rechtspraxis", sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. So wirke eine Abschreibungsfrist von fünf Jahren für ERP-Software nachteilig für die Unternehmen. Mit Blick auf andere Länder wäre eine Abschreibung über drei bis fünf Jahre angemessen. Die USA gehen für Software von einer dreijährigen Nutzungsdauer aus, in Frankreich kann Software in nur zwölf Monaten abgeschrieben werden. Darüber hinaus verlegt die Finanzverwaltung den Abschreibungsbeginn auf den Abschluss der Implementierung. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz, wonach die Abschreibung beginnt, wenn das Wirtschaftsgut an den Nutzer überlassen wird. "Ein solch später Abschreibungsbeginn kann die Frist faktisch auf sieben bis acht Jahre verlängern", kritisiert Rohleder.

Das BMF will in Kürze eine bundesweite Verwaltungsregelung zur Bilanzierung und Abschreibung von ERP-Software vorlegen. Bei ERP-Software handelt es sich um Computer-Programme, die betriebliche Prozesse wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft oder Beschaffung abbilden. Ende vergangenen Jahres hatten einige Landesfinanzverwaltungen umfangreiche Aktivierungspflichten für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von ERP-Software gefordert und die durchschnittliche Abschreibungsdauer für diese Produkte auf zehn Jahre verlängert. Umfangreiche Aktivierungspflichten und lange Abschreibungspflichten erhöhen die Steuerbelastung der Software-Nutzer. Außerdem gefährden sie das Ziel der Abschreibung, Mittel für die Ersatzbeschaffung veralteter Produktionsmittel freizusetzen.

"Im Vergleich zu den bisherigen Verwaltungsauffassungen in den Ländern zeigt der Entwurf des Bundesfinanzministeriums einzelne Fortschritte. Hier haben offenbar die Argumente des BITKOM für eine ausgewogene Regelung Wirkung gezeigt", sagt Rohleder. Zum Beispiel folgt das BMF der Auffassung des BITKOM, wonach Schulungs- und Wartungskosten für die Software nicht zu aktivieren sind. Andererseits enthält der Entwurf Formulierungen, die eine Anwendung erschwert. So ist nicht ersichtlich, in welchen Fällen ein "tief greifender Release-Wechsel" vorliegt. Klar zu stellen bleibt außerdem, dass der Abschluss eines Wartungsvertrages die durchschnittliche Abschreibungsfrist für ERP-Software nicht verlängern kann. Denn ohne Wartung ist eine Software schon nach wenigen Monaten nicht mehr einsetzbar. Schließlich darf die steuerliche Beurteilung für ERP-Software nicht die Nutzung bestimmter Absatzkanäle verhindern. Diese Gefahr besteht jedoch, wenn das BMF das Leasing von ERP-Software als Spezialleasing qualifiziert und damit deren bilanzneutrale Nutzung unmöglich macht.

Quelle/Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Telefon: 030/27576-0, Telefax: 030/27576-400

eMail: bitkom@bitkom.org
Internet: http://www.bitkom.org


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