Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: Hygiene-Tipps für Sommerfeste Faltblatt informiert rund um die Ausrichtung nicht-gewerbsmäßiger Veranstaltungen
Unter dem Titel "Hygienisch zubereiten Feste feiern" hat das NRW-Verbraucherschutzministerium ein Faltblatt herausgegeben, das über die hygienischen Mindestanforderungen für die Lebensmittelzubereitung und -lagerung bei nicht-gewerbsmäßigen Veranstaltungen informiert. Schulen und Kindergärten, Kirchengemeinden und Vereine erfahren hier, auf welche Lebensmittel sie lieber verzichten sollten, welche Grundregeln bei der Herstellung von Nudelsalat und Co. gelten und wie sie ihr Angebot am besten präsentieren. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Salmonellosen oder andere bakterielle Lebensmittelvergiftungen sein, und damit möglicherweise schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Festbesucherinnen und -besucher haben. Dafür können die Veranstalter der Feste unter Umständen sogar haftbar gemacht werden. Daher ist Vorbeugung der beste Schutz gegen böse Überraschungen. Allein an Salmonellen erkranken deutschlandweit jährlich 80.000 Menschen, zum Teil mit tödlichen Folgen.
Das Faltblatt kann kostenlos bestellt werden beim:
Verbraucherschutzministerium NRW
Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf
Tel. 0211 45 66 666, Fax 0211 45 66 621
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