Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn fordert Verbot von problematischen Weichmachern in so genannten "Scoubidou-Bändern - Hersteller und Händler sollten schnellstmöglich auf solche Weichmacher verzichten - Vorsichtiger Umgang Untersuchungen haben Weichmacheranteile von bis zu 34,7 % ergeben
Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn weist aufgrund neuester Untersuchungsergebnisse des Verbraucherschutzministeriums auf besondere Vorsicht mit dem Spielzeug-Renner "Scoubidou" hin. Alle untersuchten dünnen, bunten und hohlen Plastikschnüre, die von Kindern zu Schlüsselanhängern, Tieren oder Taschen geflochten werden, enthalten Weichmacher (Phthalate) und riechen zusätzlich oft selbst nach Tagen noch unangenehm stark nach chemischen Substanzen. Es wurden Phthalatgehalte bis zu 34,7% festgestellt. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen können diese Produkte aber zur Zeit nicht verboten werden.Da die Bänder hohl sind, werden sie von Kindern auch als Strohhalme verwendet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Saft oder andere Getränke Weichmacher gelöst werden und über die Mundschleimhaut in den Körper gelangen können. Auch sollten Erziehungsberechtigte darauf achten, dass Kinder diese "Bänder" nicht in den Mund nehmen und gar Teile davon abbeißen. Dies gilt vor allem für kleine Kinder unter drei Jahren, da diese ihr Spielzeug häufig in den Mund nehmen. Weichmacher werden zwar nicht als akut giftig eingestuft, nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) stehen sie jedoch im Verdacht, Unfruchtbarkeit zu verursachen.
Seit dem 24. Juni 2004 gibt es einen Änderungsvorschlag für eine EU-Regelung zu Weichmachern in Spielzeug. Danach sollen die Grenzwerte für die häufig eingesetzten Weichmacher DBP und DEHP, die auch in den in NRW untersuchten Bändern festgestellt wurden, in Spielzeug für jedes Alter generell auf 0,1 % heruntersetzt werden.
Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: "Ich fordere die Hersteller auf, die so genannten "Scoubidou-Bänder" im Interesse unserer Kinder ohne problematische Weichmacher zu produzieren. Auch die Händler sollten Bänder, die solche Weichmacher enthalten, nicht anbieten. Denn Kinder sollten beim Spielen mit diesen Bändern Spaß haben, aber es dürfen darin keine gefährlichen Stoffe enthalten sein. Deshalb appelliere ich auch an die EU, den Vorschlag zur drastischen Herabsetzung der Grenzwerte von Weichmachern schnell umzusetzen. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, kann ich Eltern nur empfehlen, auf Alternativen, die im Handel sind, wie bunter Bast, Wolle oder Perlonschnüre zurückzugreifen."
Darüber hinaus empfiehlt Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn "Scoubidou-Bänder" ausreichend an der frischen Luft auszulüften bis sie nicht mehr riechen. Außerdem sollten stark riechende Bänder nicht im Schlafzimmer oder längere Zeit im Kinderzimmer aufbewahrt werden.
Das Verbraucherschutzministerium hat insgesamt 16 Proben verschiedener Hersteller untersuchen lassen. Dabei wurden Werte zwischen 0 und 28,9 % Dibutylphthalat (DBP) und zwischen 0 und 30,3 % Di (2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) festgestellt. Alle Produkte waren entweder mit DBP oder DEHP oder mit beiden Stoffen belastet. In einigen Produkten sind auch noch weitere Phthalate festgestellt worden. In einem Produkt traten sogar insgesamt 34,7 % DBP und DEHP auf. Diese beiden Phthalate (Weichmacher) werden nach den bisherigen Ergebnissen am häufigsten eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.munlv.nrw.de.