Umweltministerin Bärbel Höhn: Konditionen für energetische Nutzung von Biomasse deutlich verbessert – Novellierung des EEG darf

Umweltministerin Bärbel Höhn: Konditionen für energetische Nutzung von Biomasse deutlich verbessert – Novellierung des EEG darf durch Bundesrat nicht verschleppt werden – Jede Verzögerung schadet den Erneuerbaren Energien

In der heutigen Sitzung des Bundesrates zum Tagesordnungspunkt "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) im Strombereich" hat Umweltministerin Bärbel Höhn deutlich gemacht, dass die Landesregierung – basierend auf einem Kabinettsbeschluss vom 11. Mai 2004 – die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht unterstützen wird.
"Die Novelle des EGG ist lange und ausführlich genug diskutiert worden. Jede Verzögerung wird erheblichen Schaden, insbesondere für Unternehmen der neuen Energiebranchen bringen", erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn. "Besondere bei der Stromerzeugung aus Biomasse seien erhebliche Fortschritte gegenüber der alten Fassung des EEG erzielt worden. NRW hat seine Position, die Einspeisevergütung für Biomasse deutlich zu verbessern, in weiten Teilen durchsetzen können."

So sei es gelungen, die Dauer der Vergütung für Strom aus Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse nicht wie vorgesehen auf 15 Jahre zu beschränken, sondern eine einheitliche Vergütungsdauer von 20 Jahren zu gewähren und dabei die Degression der Vergütungssätze für Strom aus Biomasseanlagen von vorher zwei Prozent auf nunmehr 1, 5 Prozent jährlich zu senken.

Besonders wichtig sei, dass es jetzt einen Bonus für den ausschließlichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe gebe, der für kleinere Biomasseanlagen (bis zu einer Leistung von 500 KW ) jährlich sechs Cent pro Kilowattstunde, für größere Anlagen (bis fünf MegaWatt) vier Cent pro Kilowattstunde betrage. Dies werde für die energetische Verwertung von Biomasse aus der Landwirtschaft einen enormen Anreiz schaffen.

"Der Weg ’Vom Landwirt zum Energiewirt’ bekommt mit dem novellierten EEG jetzt eine neue Dynamik. Ich erwarte, dass nach der endgültigen Beschlussfassung über das Gesetz, wenn die Rahmenbedingungen für die nächsten 20 Jahre definitiv klar sind, ein richtiger Investitionsschub bei der Stromproduktion aus demLand- und Forstwirtschaftsbereich kommt", so Höhn.

Es sei jetzt wichtig, so die Ministerin, dass sich der Bundesrat nicht quer lege. Dieses Gesetz sei nun für alle Beteiligten, unabhängig von der parteipolitischen Zugehörigkeit, zustimmungsfähig, wenn sie es ernst meinten mit Klimaschutz und dem Umstieg auf erneuerbare Energiequellen. Ohnehin könne die Opposition mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht verhindern, sie könne es allenfalls verzögern. Wer dies tue, müsse aber wissen, dass er mit einer solchen Verzögerung erheblichen Schaden anrichten.

Nicht wenigen Unternehmen der neuen Energiebranchen, insbesondere im Bereich der Biomasse, werde durch eine weitere Verzögerung, die eine fortdauernde Ungewissheit und Stagnation am Markt mit sich bringe, der Boden unter den Füssen weggezogen. Damit gerieten auch Arbeitsplätze in Gefahr, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse für mehrere Monate gingen ins Leere. Höhn fordert deshalb die Kollegen aus den CDU/CSU-regierten Ländern auf, die Novellierung dieses für den Wirtschaftsstandort Deutschland so wichtigen Gesetzes nicht zu verzögern.

Dabei solle sich jeder im Klaren darüber sein, dass die Anfang Juni in Bonn stattfindende Internationale Konferenz "renewables 2004" die Welt nach Deutschland schauen ließe, wenn es um eine fortschrittliche Energiepolitik gehe. Man könne dem Wirtschaftsstandort Deutschland und dem Ruf der Bundesrepublik als international vorbildlicher Standort für Erneuerbare Energien keinen größeren Schaden zufügen, als eine Beschlussfassung über die Novelle eines Gesetzes zu verschleppen, das weltweit als vorbildliches Instrument zur Unterstützung der Erneuerbaren Energien gesehen werde.


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