Umweltministerin Bärbel Höhn: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde bestätigt den Ansatz des Hundegesetzes in Nordrhein-Westfalen
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde hat wie erwartet keine Auswirkungen auf das seit Januar 2003 geltende nordrhein-westfälische Hundegesetz. Dieses gilt unverändert.Umweltministerin Bärbel Höhn: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil unser NRW-Gesetz sogar noch bestärkt, da es ausdrücklich die Zuständigkeit der Länder sowie die Zulässigkeit von so genannten Rasselisten bestätigt hat. Gerade weil es immer wieder Diskussionen um den Ansatz der Rasselisten gibt, ist es gut, dass das Gericht hervorgehoben hat, dass zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden eine solche Kategorisierung sinnvoll und angemessen ist. Ich will mich nun mit den anderen Ländern sehr schnell verständigen, wie wir die Frage des Zuchtverbotes auf Länderebene regeln, da nach dem heutigen Urteil das Zuchtverbot der vier als gefährlich eingestuften Hunderassen aufgehoben wird."
Das Bundesverfassungsgericht hat das von der Bundesregierung im April 2001 verhängte Importverbot für Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier heute bestätigt, das Zuchtverbot für diese Rassen aber für nichtig erklärt, da es der Gefahrenabwehr dient, für die die Länder zuständig sind. Nordrhein-Westfalen stuft Hunde dieser Rassen als gefährliche Hunde ein, das NRW-Hundegesetz sieht daher für die Haltung bestimmte Auflagen vor. Der komplette Gesetzestext ist im Internet unter
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/tierhaltung.htm
zu finden.