Staatssekretär Dr. Thomas Griese: Eine Gesetzesinitiative für zeitgemäße Fahrgastrechte ist möglich Gutachten für ein kundenorientiertes Beförderungsvertragsrecht von der Universität Bielefeld vorgelegt
Auftragsgemäß hat Professor Dr. Ansgar Staudinger, Leiter der Forschungsstelle Reiserecht der Universität Bielefeld, heute ein fast 100-seitiges Gutachten für ein modernes und verbraucherfreundliches Beförderungsvertragsrecht an Staatssekretär Dr. Thomas Griese übergeben. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchung steht dabei die Stärkung der Rechtsposition des Fahrgastes. Denn anders als sonst im Wirtschaftsleben üblich, haben Verbraucherinnen und Verbraucher fast keine Rechte, wenn ein Eisenbahnunternehmen seinen Verpflichtungen, zum Beispiel der pünktlichen Beförderung, nicht nachkommt. Durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung wird der Verbraucherschutz eher ausgeschlossen als verbessert. Aus diesem Grund fordert das Gutachten die Abschaffung der bestehenden Haftungsausschlüsse in der Eisenbahn-Verkehrsordnung und die Ermöglichung zivilrechtlich einklagbarer Rechte für die Fahrgäste bei Verspätung oder Ausfall eines Zuges.
Staatssekretär Dr. Thomas Griese: "Allein durch die Streichung der Haftungsausschlüsse in der Eisenbahn-Verkehrsordnung stünden den Fahrgästen bei einer mangelhaften Beförderungsleistung durch das Verkehrsunternehmen ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt zu, da dann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Werkvertragsrecht anzuwenden ist. Der von dieser Rechtsposition ausgehende ökonomische Druck würde dazu beitragen, dass sich die Qualität der angebotenen Beförderungsleistungen verbessern wird, da die Eisenbahnverkehrsunternehmen stärker als bisher an der Mängelbeseitigung arbeiten werden. Wir werden nun Vorschläge von Professor Staudinger intensiv prüfen und entscheiden, ob eine Gesetzesinitiative mit diesen Inhalten von Nordrhein-Westfalen aus angestoßen werden kann."
Professor Dr. Ansgar Staudinger: "Das vorliegende BGB-Modell bietet eine Reihe erheblicher Vorteile: Einerseits werden die Rechte der Bahnkunden im Fernverkehr verbessert und denjenigen der Flugpassagiere angenähert. Zugleich schafft das BGB-Modell mehr Gerechtigkeit, da die Kunden nicht mehr als Bittsteller auf den Kulanzweg angewiesen sind. Andererseits werden auch die Interessen der Beförderer hinreichend berücksichtigt."
Die zentralen Eckpunkte des Gutachtens sind in einem Fachgespräch vorab mit Expertinnen und Experten aus anderen Ministerien, Verbraucherschutzverbänden, der Deutschen Bahn und anderen Verkehrsunternehmen diskutiert worden. Das Gutachten wird in Kürze gedruckt und kann dann über das Verbraucherschutz-ministerium bezogen werden.