Maßnahmenkatalog zur Sicherung einer umweltverträglichen Gewerbeabfallentsorgung verabschiedet
Die konsequente Durchsetzung des seit 1. Juni 2005 geltenden Ablagerungsverbots für unbehandelte Gewerbeabfälle hat zu einer teilweise angespannten Situation auf dem Entsorgungsmarkt geführt. In einem Gespräch auf Einladung von Staatssekretär Dr. Alexander Schink kamen Verbandsvertreter der Entsorgungswirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und der Zement- und Stromindustrie zusammen, um über Lösungen zu beraten.
"Die Situation bei der Entsorgung der Gewerbeabfällen ist derzeit nicht zufriedenstellend", so das Resümee von Staatssekretär Dr. Schink. "Für diese privatwirtschaftlich entsorgten Abfälle fehlen thermische Behandlungskapazitäten. Es ist notwendig, dass die Privatwirtschaft ihre Entsorgungs-verantwortung ernst nimmt und die notwendigen Investitionen für die Errichtung der erforderlichen Anlagen bereitstellt. Aufgrund des Übermaßes an Deponiekapazitäten wurden in der Vergangenheit zu geringe Anstrengungen unternommen, das Wertstoffpotenzial gewerblicher Abfälle zu nutzen."
Um kurzfristig Verbesserungen zu erreichen, einigten sich die Gesprächsteilnehmer auf folgende Maßnahmen:
1. Organisation einer betrieblichen Beratungskampagne: Gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern sollen die Unternehmen für eine verbesserte Wertstofferfassung gewonnen werden, um die behandlungsbedürftige Restabfallmenge soweit wie möglich zu reduzieren.
2. Qualitätsinitiative Sekundärrohstoffe: Nur Wertstoffe (Altpapier, Altmetall, Kunststoffe, Holz u.a.) von hoher Reinheit und Qualität finden auch Abnehmer auf dem Sekundärrohstoffmarkt.
3. Qualitätsinitiative Ersatzbrennstoffe: In den Zement- und Kraftwerken Nordrhein-Westfalens bestehen große Potenziale zur Mitverbrennung von Abfällen. Damit die vorhandenen Kapazitäten optimal genutzt werden können, muss die Aufbereitung verbessert werden.
4. Kapazitätsausweitung bei Hausmüllverbrennungsanlagen: Die betriebenen 16 Anlagen verfügen über Ausbaureserven, die möglichst kurzfristig verfügbar gemacht werden sollten.
Bereits im November soll zu jedem der genannten Punkte ein Arbeitskreis unter Moderation des Umweltministeriums die Arbeit aufnehmen und schnell die Umsetzung der Maßnahmen durchsetzen. Anfang 2006 wird in einem weiteren Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schink eine erste Bilanz gezogen.
Staatssekretär Dr. Schink wies darauf hin, dass die Kommunen in NRW ihre Hausaufgaben gemacht haben. "Wir sind in der erfreulichen Situation, dass fristgerecht zum 1. Juni für sämtliche Siedlungsabfälle, für die die Kreise und kreisfreien Städte die Entsorgungsverantwortung tragen, ausreichende Behandlungskapazitäten vorhanden sind," so Schink. Die 16 Hausmüllverbrennungsanlagen und vier mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen stellen sicher, dass der Restmülls der 18 Millionen Einwohner Nordrhein-Westfalens auf umweltverträglichem Weg entsorgt wird