Uhlenberg: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft leistet wertvolle Arbeit für einen kooperativen Naturschutz mit der Landwirtscha

Uhlenberg: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft leistet wertvolle Arbeit für einen kooperativen Naturschutz mit der Landwirtschaft

Heute besuchte Landwirtschaftsminister Uhlenberg die "Stiftung Rheinische Kulturlandschaft". Die Stiftung, die vom Rheinischen Landwirtschaftsverband unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammer NRW 2003 ins Leben gerufen wurde, hat sich zum Ziel gesetzt, praxistaugliche Naturschutzmaßnahmen, die von und mit der Landwirtschaft durchgeführt werden können, zu entwickeln.
Uhlenberg: "Ich begrüße diese Initiative, denn sie zeigt das landwirtschaftliche Engagement für einen kooperativen Umwelt- und Naturschutz. Ich wünsche der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, dass sie sich zu einem festen Bindeglied zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz hier im Rheinland etabliert."

Neben einem Informationsaustausch wurden u.a. auch Ackerflächen in Köln-Widdersdorf besichtigt, auf denen Landwirte im Auftrag der Stiftung so genannte "Blühstreifen" angelegt hatten. "Blühstreifen" bestehen aus einer Vielzahl verschiedener heimischer Pflanzenarten, die zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr blühen. Sie sind Nahrung und Lebensraum für viele Insekten und andere Tierarten und können den Erholungswert von Ackerbauregionen verbessern.

Zu dem Vorschlag der "Stiftung Rheinische Kulturlandschaft", Blühstreifen auch als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme für Eingriffe (Bauvorhaben) im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anzuerkennen, sagte Landwirtschaftsminister Uhlenberg: "Hinsichtlich der Anerkennung von Blühstreifen, die nicht für mehrere Jahre auf ein und derselben Fläche angelegt werden, sondern im landwirtschaftlichen Betrieb mit der Fruchtfolge rotieren, bestehen noch einige rechtliche und fachliche Fragen. Ich hoffe sehr, dass wir diese bald klären werden. Wir arbeiten daran, dass künftig Maßnahmen des Naturschutzes, die in die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingebunden sind, leichter umgesetzt werden können. Für uns gilt: Sie haben Vorrang vor Maßnahmen, die - zusätzlich zum Eingriff – der Landwirtschaft weitere Flächen, z.B. für Aufforstungen, entziehen. Wir wollen auch bei der Eingriffsregelung eine Win-Win-Situation für Naturschutz und Landwirtschaft schaffen."


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