NRW trifft Schutzmaßnahmen gegen mögliche Geflügelpest

NRW trifft Schutzmaßnahmen gegen mögliche Geflügelpest

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium ergreift mit einer eigenen Verordnung Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest und geht damit über die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Vorsorgemaßnahmen hinaus. Vom 15. September an müssen in Regionen, die das Ziel von Zugvögeln sind, Geflügel und Vögel in den Ställen und Volieren bleiben (Unterer Niederrhein und Gemeinde Petershagen). Dies gilt bis 30. November, danach entscheidet Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg, ob er diese Anordnung aufhebt oder verlängert. Wer nicht den Platz für die so genannte Aufstallung hat, muss für anderen Schutz sorgen, um zu verhindern, dass Wildvögel die Geflügelpest in den Bestand einschleppen. Dazu gehören etwa vogelsichere Netze über dem Auslauf und an dessen Seiten, um den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Zusätzlich wird in solchen Fällen vom Tierarzt regelmäßig die Gesundheit der Tiere überprüft.

"Wir tun alles, um die die Möglichkeit einer Übertragung des Virus durch Zugvögel so gering wie möglich zu halten. Deshalb muss Nutzgeflügel in den wichtigsten Überwinterungsgebieten von Zugvögeln vorübergehend im Stall untergebracht werden", sagte Uhlenberg. "Wir beschränken uns dabei auf typische Rastplätze der Wasservögel. Wer in diesen Gebieten keine Möglichkeit zur vorübergehenden Aufstallung hat, muss anderweitig Vorsorge treffen, dass sein Geflügel möglichst nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommt. Um den Aufwand für Halter und Veterinärbehörden zu begrenzen, müssen Ausnahmen nicht einzeln genehmigt werden. Stattdessen brauchen die Halter ihr Veterinäramt lediglich darüber zu informieren, dass sie ihre Tiere durch vogelsichere Begrenzungen schützen. Die Veterinärämter werden das in Stichproben überprüfen."

Für alle Besitzer von Freiland-Geflügel in NRW gilt zudem ein Fütterungsverbot im Freien. Die Tiere dürfen damit bis auf weiteres nur noch im Stall fressen, da Futterstellen im Freien für Wildvögel sehr attraktiv sind und es damit zu einem direkten Kontakt mit dem Geflügel kommt. Wer Hühner, Enten, Gänse oder Tauben als Haustiere hält, muss sich ebenfalls vorbereiten. Die Verordnung des Landes schreibt hier vor, dass die Besitzer Vorsorge treffen, um im Falle eines Falles die zum Bekämpfen der Seuche notwendigen Maßnahmen – etwa Untersuchungen der Tiere oder deren Unterbringung im Stall – kurzfristig umsetzen zu können. Wichtig ist, dass alle Halter von Geflügel ihre Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Dies ist wichtig, um im Ernstfall schnell und gezielt reagieren zu können. Auch müssen Geflügelhalter die Hygienebestimmungen und Verpflichtungen zu regelmäßigen Gesundheitskontrollen in ihren Betrieben genau beachten. Das zuständige Veterinärmat steht hier als kompenter Ansprechpartner beratend zur Seite.

Uhlenberg: "Auf Basis der Erfahrungen, die wir in Nordrhein-Westfalen vor zwei Jahren beim Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Viersen sammeln konnten, wollen wir mit diesen Maßnahmen die Gefahr eines erneuten Ausbruchs möglichst gering halten. In Kombination mit der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschriebenen ständigen Überwachung von Freiland-Geflügel und Wildvögeln durch Tierärzte sind wir damit gut vorbereitet. Zudem stehen wir in engem Kontakt mit unseren Nachbarn Niedersachsen und den Niederlanden, um unsere Aktionen abzustimmen. Unser Vorgehen wird zudem von allen Beteiligten unterstützt, etwa der Geflügel- und Landwirtschaft sowie der Tierärzteschaft."
Mit der Geflügelwirtschaft gibt es eine enge Zusammenarbeit. Bereits im Januar haben das Landwirtschaftsministerium und der Geflügelwirtschaftsverband NRW eine Vereinbarung zum Bekämpfen von Tierseuchen geschlossen. Darin ist unter anderem ein umfassender gegenseitiger Informationsaustausch in Zeiten erhöhter Seuchengefahr sowie die Hilfe der Geflügelwirtschaft beim Umsetzen der Maßnahmen der Veterinärbehörden festgehalten.


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