Untersuchungsergebnisse der Materialproben von Bochumer Schulhöfen liegen vor Gutachter schließt Gesundheitsgefahr für Kinder durch Verschlucken der untersuchten Partikel aus
Untersuchungen von Material- und Bodengemischen der beschädigten teerhaltigen Beschichtung von Bochumer Schulhöfen, die aufgrund hoher Benzo(a)pyrenwerte von der Stadt gesperrt worden waren, haben ergeben, dass dort keine Gesundheitsgefahr besteht, wenn z.B. ein Kind Partikel dieses Belags verschluckt. Die vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen Untersuchungen zielten darauf ab zu klären, ob sich Schadstoffe (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK) lösen, wenn Kleinkinder Partikel in den Mund nehmen. Weiterhin wurde abgeschätzt, wie viel Schadstoff im Material die Kinder bei der Nutzung der Schulhöfe aufnehmen können und wie lange Kinder diesen Schadstoffen ausgesetzt sind. Eine abschließende Beurteilung von möglichen Gesundheitsschädigungen wird jedoch erst auf der Basis der noch laufenden Luftbelastungsmessungen getroffen werden, da PAK auch über die Atemwege in den Körper gelangen können. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich in der nächsten Woche vorliegen.
In der jetzt abgeschlossenen Untersuchung wurden die Beläge von Schulhöfen von sechs ausgewählten Schulen (vier Grund- und zwei Hauptschulen) begutachtet. Die Proben wurden an beschädigten Stellen im verwitterten Material abgeschabt. Die Analysenergebnisse für die Gesamtgehalte von Benzo(a)pyren im Material liegen zwischen 27 und 120 Milligramm/Kilogramm. Für die im Hinblick auf die orale Aufnahme, das heißt Hand-zu-Mund-Kontakt, entscheidenden löslichen Gehalte lagen die Benzo(a)pyrenmesswerte zwischen 3,8 und 44,1 mg/kg. Damit werden in allen Fällen die für diesen Aufnahmepfad relevanten Beurteilungswerte von 50 mg/kg für die Grundschulflächen beziehungsweise 60 mg/kg Benzo(a)pyren für die Hauptschulflächen unterschritten.
Diese Bewertung der Untersuchungsergebnisse basiert auf der Einschätzung, dass Kleinknder sich auf diesen (teils stark beschädigten) Schulhöfen seltener und weniger lang aufhalten als auf Spielplätzen, die speziell für Kleinkinder angelegt sind. Daraus leitet das vom Umweltministerium beauftragte IFUA-Institut für die orale Aufnahme mit den Expositionsannahmen der Bodenschutzverordnung und Expositionsstandards des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes Beurteilungswerte in Höhe von 50 mg/kg Benzo(a)pyren für die Grundschulflächen bzw. 60 mg/kg Benzo(a)pyren für die Hauptschulflächen ab.