Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: Lebensmittelüberwachung hat eine real-Filiale in Minden überprüft

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: Lebensmittelüberwachung hat eine real-Filiale in Minden überprüft

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Verbraucherschutzministerium informiert, dass neben den beiden bereits überprüften Betrieben in Hannover und der real-Zentrale in Mönchengladbach eine Filiale in Minden in Verdacht steht, Umetikettierungen von Fleisch und Hackfleisch durchgeführt und diese mit einem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum versehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft führt dort weitere Ermittlungen durch.
Die zuständige örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde wurde daraufhin vom Verbraucherschutzministerium angewiesen, eine Betriebsinspektion durchzuführen und Proben zu entnehmen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang der nächsten Woche vorliegen.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: "Wer Fleisch umetikettiert, der betrügt. Es ist wichtig, dass in einem solchen Fall hart durchgegriffen wird. Etikettenschwindel kann zu ernsthaften Erkrankungen der Verbraucherinnen und Verbraucher führen, wenn verdorbene Ware verkauft wird. Die Hersteller und Einzelhändler stehen hier in besonderer Pflicht. Sie tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kunden. Gerade bei Frischfleisch und insbesondere bei Hackfleisch müssen sie die größtmögliche Sorgfalt garantieren. Wir werden unsere intensiven Kontrollen vor allem bei solchen sensiblen Nahrungsmitteln weiter verstärken. Wir müssen aufpassen, dass die Methode billig, billig, billig nicht zu Lasten der Legalität und Qualität geht."

Im Januar und Februar 2003 hat das Verbraucherschutzministerium im Rahmen des Verbraucherschutzprogramms eine Schwerpunktaktion zu "Hackfleisch in Supermärkten" veranlasst. Ziel war die Untersuchung der Temperaturbedingungen bei der Lagerung von Hackfleisch und die mikrobiologische Qualität. Dabei wurde festgestellt, dass in ca. 50 Prozent der kontrollierten Betriebe die Hackfleischerzeugnisse nicht unter geeigneten Temperaturbedingungen gelagert wurden. Von 52 mikrobiologisch untersuchten Proben wurden 6 beanstandet (4 x Salmonellen, 2 x zu hohe Gesamtkeimzahl).

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde ab Sommer 2003 bis März 2004 eine weitere Schwerpunktaktion durchgeführt. Die Kreisordnungsbehörden haben während dieser Zeit über 500 Kontrollen in Einzelhandelsbetrieben durchgeführt. Bei dieser Schwerpunktaktion wurden in ca. 20 Prozent der Betriebe Temperaturüberschreitungen festgestellt wurden. Hauptbeanstandungsgrund war wiederum die nicht ausreichende Kühlung der Ware. Auch hier wurden Salmonellen und die Überschreitung der Gesamtkeimzahl (54 Proben: 3 x Salmonellen, 6 x zu hohe Gesamtkeimzahl) nachgewiesen. Die Überprüfungen werden fortgesetzt.


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