Umweltministerin Bärbel Höhn: Landesbetrieb Wald und Holz NRW errichtet Forstverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird neu organisiert
In seiner Sitzung am 24. Februar 2005 hat der Landtag NRW das Nachtragshaushaltsgesetz 2005 beschlossen. Damit wurde auch die bereits vom Landtag getroffene Grundentscheidung zur Umwandlung der höheren Forstbehörde und der unteren Forstbehörden in einen Landesbetrieb umgesetzt. Der neue Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird rückwirkend zum 1. Januar 2005 errichtet. In den Landesbetrieb gehen alle bisherigen Dienststellen der Landesforstverwaltung einschließlich der Forstämter der Landwirtschaftskammer mit allen derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den entsprechenden Mitteln ein. Mit dieser Neuorganisation wird die staatliche Landesforstverwaltung - bisher Umweltministerium, höhere Forstbehörde und untere Forstbehörden - um eine Stufe schlanker. Sie besteht jetzt nur noch aus dem Umweltministerium und dem Landesbetrieb. Alle Aufgaben der bisherigen Dienststellen bleiben bestehen. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird weiterhin die Geschäftsfelder Bewirtschaftung des Staatswaldes, Dienstleistungen und Hoheit bearbeiten. Dazu wird der Landesbetrieb neben einer Zentrale Außenstellen betreiben, die auch weiterhin Forstämter genannt werden. In den Dienstleistungen des Landesbetriebes ist ebenfalls in Zukunft die Betreuung der privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer als Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit enthalten.
Umweltministerin Bärbel Höhn: "Mit der Errichtung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW erhalten wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern die staatliche Einheitsforstverwaltung. Der Landesbetrieb bleibt weiterhin auch für Betreuungs- und Hoheitsaufgaben zuständig. Die in Deutschland einmalige und in NRW sehr bewährte Zusammenführung des gesamten Clusters Forst und Holz in einer staatlichen Sonderverwaltung im Verantwortungsbereich eines Ministeriums wird weiterentwickelt. Die wirtschaftlich bedeutsame Forst- und Holzwirtschaft - mit über 250.000 Beschäftigten und mehr als 33 Mrd. Euro Umsatz in mehr als 20.000 Betrieben - wird so gezielt als wichtiger Teil der Wirtschaft in NRW bestmöglichst unterstützt. Ein Stellenabbau im Zusammenhang mit der Errichtung des Landesbetriebes steht nicht zur Debatte, da infolge einer Organisationsuntersuchung in den letzten Jahren bereits deutliche Stellenkürzungen vorgenommen wurden. Ich gehe davon aus, dass eine Entscheidung zum zukünftigen Standort bald getroffen werden kann."
Die Jugendwaldheime werden als ein wesentlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesforstverwaltung betrieben. Dazu werden sie in den Landesbetrieb integriert. Der Landesbetrieb erhält darüber hinaus neu die Zuständigkeit für die Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes für Forstpflanzen und deren Erzeugnisse. Die Holzwirtschaft kann daher in Zukunft auch bei ihrer "Fachverwaltung" die für den inner- und außereuropäischen Handel benötigten Pflanzengesundheitszeugnisse erhalten.
Mit der Errichtung des Landesbetriebes wird unternehmerisches Denken, Kundenorientierung und die Wirtschaftlichkeit der zu erfüllenden Aufgaben gefördert. Der Landesbetrieb bietet wirtschaftliche und organisatorische Flexibilität und Selbständigkeit und kann hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ziele sind Effizienz- und Effektivitätssteigerungen unter Beibehaltung des bisherigen Leistungsumfangs.
Insgesamt 1.335 Beschäftigte (Angestellte, Beamte, Arbeiter und Auszubildende), die bereits vorher für die höhere und die unteren Forstbehörden gearbeitet haben, werden zukünftig im Landesbetrieb tätig sein. Dazu gehören auch 269 ehemalige Bedienstete der Landwirtschaftskammer. Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nun vom Land und der Landwirtschaftskammer in den Landesbetrieb aufgenommen werden, schließt das Land NRW - vertreten durch das Umweltministerium und das Finanzministerium - mit der IG BAU und mit der DBB Tarifunion (für den Bund Deutscher Forstleute) einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der unbefristet Beschäftigten für eine Laufzeit von fünf Jahren ab.
Umweltministerin Bärbel Höhn: "Mit Abschluss dieses Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung wird ein wichtiges Ziel für die Beschäftigten des Landesbetriebes erreicht. Durch den Tarifvertrag wird die vollständige Übernahme aller Beschäftigten der Forstverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in den Landesbetrieb ohne Abstriche am aktuellen rechtlichen Status abgesichert. Zudem werden betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Errichtung des Landesbetriebes für fünf Jahre ausgeschlossen. Damit ist der Weg für eine erfolgreiche Arbeit des Landesbetriebes Wald und Holz NRW und der in ihm tätigen Beschäftigen geebnet."
Im Tarifvertrag wird u.a. folgendes festgelegt: der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen für die Dauer von fünf Jahren sowie die Weitergeltung des bisherigen Tarifrechts. Von dem Tarifvertrag betroffen sind die ca. 720 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landesbetriebes.