Umweltministerin Bärbel Höhn: Fünf Jahre Bodenschutzrecht in Nordrhein-Westfalen Prävention statt Sanierung im Mittelpunkt
Vor rund fünf Jahren trat in Nordrhein-Westfalen das Bodenschutzrecht in Kraft. Damit wurde erstmals ein Schwerpunkt auf die Prävention gelegt, um Schäden im Vorfeld zu vermeiden, statt nur durch Sanierung zu reparieren. Da der Vollzug des Bodenschutzrechtes bei den Kommunen liegt, hat das Umweltministerium gemeinsam mit dem Boden-Bündnis europäischer Städte, Kreise und Gemeinden (ELSA) und der Stadt Wuppertal zu einer Tagung eingeladen, bei der unter dem Titel "Vollzug des Bodenschutzes Etablierung des Bodenbewusstseins" mit Städten und Gemeinden eine Zwischenbilanz gezogen wurde.
Umweltministerin Bärbel Höhn: "Es ist wichtig, dass wir den Schutz des Bodens stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken. Denn der Boden ist die Schnittstelle zu Wasser und Luft, zu Flora und Fauna. Er ist Grundlage für sauberes Trinkwasser und gesunde Lebens- und Futtermittel. Aktiver Bodenschutz ist damit zugleich Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Gesundheitsvorsorge."
Das Land fördert Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Altlastensanierung mit bis zu 80 Prozent der Kosten. Seit Inkrafttreten des Bodenschutzrechtes wurden für rund 500 Einzelmaßnahmen Landesmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Unter anderem wurden damit Flächen mit industriellen Altlasten aufbereitet oder mit Kieselrot verunreinigte Sport- und Spielplätze saniert. Um weiteren Sanierungsbedarf abschätzen zu können, fördert das Land zudem die Erstellung einer digitalen Bodenbelastungskarte, die bereits für dreißig Prozent der Landesfläche fertig gestellt ist, weitere zwanzig Prozent sind momentan in Arbeit. Diese Karte unterstützt zudem die Bodenschutzbehörden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren und bieten dem Verbraucherschutz wichtige Hinweise etwa für die Lebensmittelüberwachung.
Zum Bereich Bodenschutzvorsorge zählt vor allem, die Versiegelung des Bodens auf ein Minimum zu reduzieren und bei Baumaßnahmen vorrangig auf sanierte Flächen zurückzugreifen. Zusätzlich sollen besonders schutzwürdige Böden geschont werden. Dazu gehören solche Böden, die als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte gelten, die besonders wichtig für den Biotopschutz sind, die eine hohe Regelungs- und Pufferfunktion im Wasserhaushalt und den Stoffkreisläufen haben, oder die sich durch eine besonders hohe natürliche Fruchtbarkeit auszeichnen. Die Karte, die als CD-ROM verfügbar ist, dient den Vollzugsbehörden als Informationsgrundlage für den Bodenschutz.